Eigenständig unter Zwang

von Redaktion

Finanzamt spricht Stephanskirchner Laientheater Gemeinnützigkeit ab

Stephanskirchen – Über 30 Jahre gehörte die Theatergruppe Stephanskirchen der Jungbauernschaft Stephanskirchen an. Damit ist jetzt Schluss. Das Laientheater wird eigenständig – gezwungenermaßen. Denn nach Meinung des Finanzamts dient das Theaterspiel weder Brauchtumspflege noch Kulturerhalt und ist damit nicht durch die Satzung der Jungbauernschaft gedeckt.

Auch Vereine werden vom Finanzamt überwacht. Alle drei Jahre wird überprüft, ob sie tatsächlich gemeinnützigen Zwecken dienen und damit die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer erfüllen. Bei der Theatergruppe Stephanskirchen kam das Finanzamt jetzt zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist.

Freilichtspiel
als Auslöser

Auslöser war wohl das Freilichtspiel „Die Pfingstorgel“ vor fünf Jahren, meint Vorstand Gerhard Scheuerer. „Für uns war das ein sehr großer Erfolg“, erinnert er sich. Bei der Überprüfung der Unterlagen kam das Finanzamt nun zu dem Ergebnis, dass der Verein dafür 3000 Euro Körperschaftssteuer und 1300 Euro Gewerbesteuer zahlen muss.

Ein Schock für das Ensemble. „Damit haben wir überhaupt nicht gerechnet“, sagt Gerhard Scheuerer. Er und die anderen Mitglieder können nicht verstehen, warum ihnen das Finanzamt nun plötzlich die Gemeinnützigkeit aberkennt, schließlich war die „Pfingstorgel“ nicht das erste Freilichtspiel, das deutlich mehr Geld in die Kassen des Vereins brachte, als es bei normalen Theateraufführungen der Fall ist. Die Theaterspieler selbst haben davon nichts: „Wir spielen allesamt ehrenamtlich, um anderen damit eine Freude zu machen.“

Einnahmen nur für
die Vereinsarbeit

Die Einnahmen des Theaters kämen ausschließlich der Vereinsarbeit und damit der Brauchtumspflege und dem Kulturerhalt zugute. Genau das sieht das Finanzamt aber anders. Nach seiner Definition gehört ein Laientheater keiner der beiden Kategorien an, sonders fällt unter den Begriff „Kunst“ und dieser taucht in der Satzung der Jungbauernschaft nicht auf. Ein Verstoß, der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt.

Für die Theatergruppe Stephanskirchen ein Unding, immerhin wurde sie vor einigen Jahren sogar mit dem Kulturförderpreis des Landkreises ausgezeichnet. „Wenn wir gar nicht Kultur sind, wieso haben wir dann überhaupt diesen Preis bekommen?“, fragt sich Scheuerer verwundert.

Selbst die Steuerberaterin des Theaterensembles Susanne Vordermaier kann die Entscheidung des Finanzamts nicht nachvollziehen. „Mich hat das auch aufgeregt“, erzählt sie. Generell sei das Theater Stephanskirchen aber nicht der einzige Verein, der irgendwann einmal Probleme mit dem Finanzamt bekommt: „Das kommt immer wieder einmal vor.“

Der erste Rat der Steuerberaterin an den Verein lautete, die Satzung zu überarbeiten und den Sinn und Zweck des Vereins mit dem Begriff „Kunst“ zu erweitern. Also fanden sich noch kurz vor Weihnachten rund 100 Mitglieder zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um diesen Beschluss zu fassen.

Unterschriften aller
Mitglieder nötig

Umsonst, wie sich einige Wochen später herausstellte. Das Gericht fordert für die Eintragung in das Vereinsregister die Stimmen sämtlicher Vereinsmitglieder. „Die Stimmen aller gut 400 Mitglieder zu bekommen, wäre ein irrsinniger Aufwand, schließlich wohnen einige nicht einmal in unserer Gegend“, erklärt der Vorsitzende der Theatergruppe.

So sehen die Stephanskirchner Theaterspieler schließlich nur noch einen Ausweg: „Der Bürokratismus zwingt uns schweren Herzens zur Abspaltung von der Jungbauernschaft.“ Die nötigen Schritte wurden bereits in die Wege geleitet. In der neuen Satzung wird dann explizit auch die Kunst erwähnt. Die Theaterspieler hoffen, dem Gesetz damit wieder Genüge zu tun.

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