Traunstein/Rosenheim – Ein weiterer Zeuge machte gestern im Prozess um angeblichen Sozialleistungsbetrug in Höhe von knapp 1,45 Millionen Euro gegen einen 52-Jährigen mit einer Baufirma in Rosenheim unfreiwillig Bekanntschaft mit der Polizei. Die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ließ einen 29-jährigen Ex-Mitarbeiter des Angeklagten von Polizeibeamten mit dem „Staatstaxi“ vorführen. Die Kammer hatte Haftbefehl erlassen, nachdem der Zeuge mehreren Vorladungen unentschuldigt nicht nachgekommen war.
In den letzten acht Verhandlungstagen waren dreimal frühere Mitarbeiter des 52-Jährigen wegen des Verdachts auf Falschaussage für den Rest des jeweiligen Tages in einer Untersuchungshaftzelle gelandet (wir berichteten). Die Staatsanwälte Linda Arnotfalvy und Alexander Foff leiteten dazu noch strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen sie ein. Dabei ging es immer um Differenzen zwischen den tatsächlich geleisteten und den über den Lohn abgerechneten Stunden auf verschiedenen Baustellen.
Der Bauunternehmer soll zwischen 2010 und 2016 einen Teil der Löhne über eine schwarze Kasse ausgezahlt haben, die über Scheinrechnungen von 20 angeblichen Subunternehmern, vor allem aus Berlin, gefüllt wurde. Auf diese Weise soll er drei Sozialkassen um exakt 1447455,85 Euro geprellt haben. Die meisten der weit über 40 mittlerweile von der Zweiten Strafkammer vernommenen früheren Beschäftigten wiesen solche Praktiken von sich. Viele von ihnen hatten jedoch Urteile aus Steuerverfahren und wegen Betrugs am Arbeitsamt durch zu viel bezogene Leistungen in angeblichen Zeiten der Arbeitslosigkeit akzeptiert – Zeiten, in denen sie teils „schwarz“ für den 52-Jährigen gewerkt haben sollen.
Ist Differenz nicht
bezahlt worden?
Der von der Polizei vorgeführte 29-jährige Ex-Mitarbeiter des Angeklagten hatte zum Beispiel 2012/13 in einem Monat 195 Arbeitsstunden aufgeschrieben, bekam aber nur 150 Stunden zu je fünf Euro als Bauhelfer überwiesen. In den anderen Monaten war es ähnlich. Der Zeuge behauptete, die Differenz sei nicht bezahlt worden. „Warum haben Sie sich das über Monate gefallen lassen?“, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Der 29-Jährige fand keine vernünftige Erklärung, warum er sich monatlich 50 bis 60 Stunden habe wegstreichen lassen.
Staatsanwalt Alexander Foff verwies auf die Aussage eines anderen Ex-Mitarbeiters, der als bisher einziger die „schwarze Praxis“ voll bestätigt hatte, dazu noch, so sei auch bei anderen Kollegen verfahren worden. Der 29-Jährige schwieg dazu. Ein Beisitzer fragte ihn, wie er von dem überwiesenen Geld mit seiner Familie habe leben können.
Der 29-Jährige reagierte mit Achselzucken und erwiderte, er habe nie ausgerechnet, was er aufgrund der realen Stunden verdient hätte. Sein mehrfaches Nichterscheinen erklärte er mit einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt. Die vom Gericht zugestellten Ladungen habe er nicht gesehen. Sie seien an die Adresse seiner Schwester gegangen.
Zusammenfassend hielt Staatsanwalt Alexander Foff dem Zeugen die bisherigen Erkenntnisse zu den Stundenzetteln und die belastende Aussage des Kollegen vor. Der Ankläger appellierte: „Noch ist es nicht zu spät. Wenn Sie uns angeflunkert haben, besteht eine Mindeststrafe von drei Monaten für eine Falschaussage. Haben Sie nicht doch ein bisschen schwarzes Geld auf die Hand bekommen? Sonst würden all diese Stundenaufzeichnungen keinen Sinn machen.“ Der 29-Jährige blieb dabei, „kein einziges Mal Geld erhalten zu haben“.
Berlinerin nicht
aufgetaucht
Eine Zeugin aus Berlin tauchte gestern nicht auf. Verlesen werden konnte ihre Aussage bei der Polizei nicht. Der Grund: Die Verteidiger kündigten an, sie hätten Fragen an die Dame.
Die Hauptverhandlung wird am Montag, 24. Februar, fortgesetzt.