Vermieter hoffen auf Karlsruhe

von Redaktion

Besitzer von Ferienwohnungen gegen Gema vor Bundesgerichtshof

Übersee – Jetzt wollen es die „Privaten Vermieter im Chiemgau“ wissen: Im Kampf gegen Gema-Gebühren für Ferienwohnungen gehen sie bis vor die höchste Instanz. Am 18. Juni wird die Sache vorm Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausgetragen. Die Entscheidung kann Folgen für Hunderttausende Vermieter haben.

Die juristische Auseinandersetzung beschäftigte schon mehrere Gerichte in ganz Deutschland. Nun drängt ein relativ junger und – mit 150 Mitgliedern – kleiner Verein auf die Entscheidung. 2014 erst haben die „Privaten Vermieter“ zusammengefunden, und seitdem haben sie es auch mit der Rechteverwertungsgesellschaft zu tun. „Wir sehen hier die Rechtmäßigkeit der Gebühr als nicht gegeben“, sagt Vereinschef Bartholomäus Irlinger.

Die Entscheidung gilt
für ganz Deutschland

Jetzt, nach gut sechs Jahren, hoffen die Vermieter auf ein Grundsatzurteil. Der höchstrichterliche Spruch aus Karlsruhe soll abschließend für Klarheit zum Thema der Gema-Gebührenpflicht bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern sorgen.

Die Gema ist eine vom Staat legitimierte Gesellschaft, die Komponisten, Verleger und Texter von Musikwerken vertritt. Ihr Hauptzweck: Geld von Menschen verlangen, die Musik in der breiten Öffentlichkeit präsentieren, und dieses Geld an die Urheber der Werke verteilen. Als „Öffentlichkeit“ kann grundsätzlich zählen, was außerhalb des privaten Kreises ist. Doch ab wie vielen Menschen diese Öffentlichkeit eine „breite“ ist, ist offen. „Über diese Mindestschwelle muss nun das BGH entscheiden“, sagt Rechtsanwalt Gerhard Peckert aus Bernau. Er vertritt den Verein in dieser Angelegenheit. Bei Hotels ist die Sache klar: Die Gema darf kassieren. Irlinger sieht sich und seine Mitstreiter jedoch in einer ganz anderen Situation. „Wir sind der Meinung, dass die Ferienwohnungsvermietung in der Regel anders als in der Hotellerie eine längere Aufenthaltsdauer nach sich zieht und hier von breiter Öffentlichkeit nicht die Rede sein kann.“

Begonnen hatte der Weg nach Karlsruhe, als die Gema einen Vermieter von Feriendomizilen aus der Region verklagte. Das Amtsgericht Traunstein gab der Klage statt, weil es das Urheberrecht außerhalb des privaten Kreises – also auch in Ferienwohnungen – berührt sah.

Das Landgericht als nächste Instanz beschäftigte sich nach Worten Peckerts sehr ausführlich mit der Angelegenheit, kam dann zum Schluss, dass es diese Frage nicht entscheiden könne, und ließ die Revision vorm Bundesgerichtshof zu. „Ich finde es unheimlich toll, dass sich OLG auch um kleine Mieter und Vermieter kümmert“, sagt Peckert.

20000 Euro Streitwert beträgt die Schwelle für den Bundesgerichtshof, der einzelne Fall aber kommt nicht einmal auf ein Zehntel davon. 26,82 Euro kostet eine Ferienwohnung im Jahr, und auch wenn die Gema über Jahre rückwirkend fordern kann, kommen keine Riesensummen zusammen. Es geht vermutlich also auch ums Prinzip. „Die Begründung der Richter ist, dass beide Seiten an einer Klärung des Sachverhaltes Interesse haben müssen“, sagt Irlinger.

Markus Ritter, Geschäftsführer des Verbands der Privatvermieter im Chiemgau, sieht die Chancen bei 50 zu 50. Bis zum Urteil bleibt alles beim Alten. Er rät Vermietern, bis dahin fällige Gebühren zu zahlen, allerdings unter Vorbehalt.

Die Verhandlung selbst erwarten die Vermieter mit Spannung. Eine kleine Delegation wird sich sogar am Donnerstag, 18. Juni, auf den Weg nach Karlsruhe machen.

Die Gema

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz: Gema –ist eine vom Staat legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland seit 1933 die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder – dies sind Komponisten, Verleger und Texter von Musikwerken – wahrnimmt. Oft kritisiert, leistet die Gema durchaus segensreiche Arbeit, sorgt sie doch damit erst für angemessenere Entlohnung vieler Künstler. 2018 nahm die Gema etwa eine Milliarde Euro ein, die sie zu 85 Prozent an ihre rund 70 000 Mitglieder und zwei Millionen Rechteinhaber ausschüttete. Zu den Mitbegründern gehört der Komponist Richard Strauss („Rosenkavalier“, „Salome“, Alpensymphonie u.a.). .Seit vergangenem Jahr, 70 Jahre nach seinem Tod, sind seine Werke allerdings gemeinfrei. we

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