Gesundheitsamt Rosenheim – Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe Donnerstag, 5. März, 10 Uhr, im Gesundheitsamt, entfällt.
Gesundheitsamt Rosenheim – Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe Donnerstag, 5. März, 10 Uhr, im Gesundheitsamt, entfällt.