Prozess gegen falsche Wasserwerker

von Redaktion

Die vier Angeklagten sollen auch in der Region Senioren ausgeraubt haben

München/Rosenheim – Wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls hat vor dem Landgericht München I gestern der Prozess gegen drei Frauen und einen Mann begonnen. Die vier Angeklagten werden beschuldigt, sich als Mitarbeiter der Wasserwerke ausgegeben und aus der Wohnung oder dem Haus ihrer mutmaßlichen Opfer Geld und Wertgegenstände gestohlen zu haben.

Sie sollen laut Staatsanwaltschaft vor allem in den Monaten Dezember 2018 bis Januar 2019 in München und Umland – beispielsweise in Rosenheim, Wasserburg und Kolbermoor – tätig gewesen sein. Im Oktober 2018 hatten sie ihr Vorgehen zunächst geprobt.

Ältere Damen
die Hauptopfer

In 30 Fällen sollen die Angeklagten versucht haben, hauptsächlich ältere Damen zu bestehlen. Unter ihren Opfern waren auch Menschen im Rollstuhl, wie der 19-jährige Angeklagte vor Gericht schilderte. Sie wählten die Senioren demnach zufällig aus. In manchen Fällen schlossen sie den Angaben zufolge vom Aussehen der Gardinen im Fenster auf ein lohnendes Opfer.

Nicht immer waren sie erfolgreich – doch bei mehreren Taten erbeuteten sie laut Staatsanwaltschaft mehrere Tausend Euro. In einem der insgesamt 30 Fälle betrug ihre Beute mehr als 20000 Euro in bar sowie Schmuck.

Die Angeklagten, drei Frauen im Alter von 17, 36 und 40 Jahren sowie ein 19-Jähriger, gingen laut Anklage sehr koordiniert vor. Während einer oder zwei von ihnen das mutmaßliche Opfer ablenkten, gelangten die anderen ins Haus und erbeuteten so Geld und Schmuck. Bis die Bestohlenen dies bemerkten, war es zu spät. Wegen des Alters von zwei der Angeklagten urteilt die Jugendkammer des Landgerichts über den Fall.

Auf Verlangen der vier Verteidiger kam es am ersten Verhandlungstag zu einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigern und Gericht. Dabei machte der Vorsitzende Richter Vorschläge zum möglichen Strafmaß der Angeklagten. Der 19-Jährige soll demnach zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise zu bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt werden. Der Verteidiger des jungen Mannes nahm den Vorschlag an und kündigte ein umfassendes Geständnis seines Mandanten an. Über den Vorschlag des Strafmaßes der anderen Angeklagten wollten deren Verteidiger am ersten Verhandlungstag noch nicht entscheiden.

Die 40-jährige Angeklagte, die Tante des 19-Jährigen, muss laut dem Richter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren rechnen. Sie soll nach Aussage ihres Neffen die Idee zum Vorgehen der Gruppe gehabt und die Koordination vor Ort übernommen haben. Ihr droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren und sechs Monaten. Die 17-Jährige, die im Tatzeitraum erst 16 war, muss mit einer Jugendstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung rechnen.

Der Prozess soll am kommenden Montag, 2. März, fortgesetzt werden. dpa

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