Traunstein/Grassau – Ein 27-jähriger Flüchtling aus Afghanistan soll einer 19-jährigen Arbeitskollegin im September 2019 in seiner Wohnung in Grassau sexuelle Gewalt angetan haben. Im Prozess der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs plädierte Staatsanwältin Pia Hiebl gestern auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Opferanwältin Kirsten Hieble-Fritz schloss sich an. Verteidiger Manfred Kösterke forderte Freispruch.
Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr?
Am Tag des Michaeli-Markts, am 28. September 2019 in der Mittagszeit, besuchte die 19-Jährige ihren 27-jährigen Arbeitskollegen, einen anerkannten Asylbewerber, in Grassau. Was dann geschah – darüber klafften die Aussagen der jungen Frau und des Angeklagten konträr auseinander. Während der 27-Jährige einen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr auf Verlangen der 19-Jährigen schilderte, bestätigte die Nebenklägerin in nichtöffentlicher Sitzung den Sachverhalt der Anklageschrift.
Demnach packte der 27-Jährige sie überraschend, fesselte ihre Hände mit einem schwarzen Schlauchschal, verband ihr die Augen mit einem anderen Stoffteil und vergewaltigte sie. Der jungen Frau gelang es nicht, sich zu wehren oder zu befreien. Ihr Schreien und Weinen hörte niemand. Die 19-Jährige trug laut Anklage Schmerzen, Blutergüsse und Hautverletzungen davon. Sie vertraute sich damals ihrer Tante an, die mit ihr zur Polizeiinspektion Prien fuhr und Strafanzeige erstattete.
Die Zweite Strafkammer holte die Geschädigte, die von Opferanwältin Kirsten Hieble-Fritz aus Bad Aibling und von Frank Ritter vom Weißen Ring Traunstein begleitet wurde, gestern nochmals in den Zeugenstand. Erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortete die junge Frau weitere Fragen. Der Rechtsmediziner Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg gelangte zu dem Fazit, die Verletzungen der 19-Jährigen seien mit dem angeklagten Geschehen zu vereinbaren, könnten aber auch andere Ursache haben. Ein Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts in München zu Faserspuren des schwarzen Schals an der Geschädigten erbrachte kein eindeutiges Ergebnis – weder in belastender noch in entlastender Richtung.
Die Staatsanwältin beantragte, auch für die Schlussanträge die Öffentlichkeit auszuschließen. Dem entsprach das Gericht. Die Anklägerin ging von „schwerer Vergewaltigung“ und „vorsätzlicher Körperverletzung“ aus. Aussage stehe gegen Aussage. Sie glaube der Geschädigten, betonte Pia Hiebl.
Die Angaben des 27-Jährigen seien widersprüchlich und in Teilen nicht nachvollziehbar. Die Nebenklägerin habe den Vorfall ohne Belastungseifer geschildert. Einen minderschweren Fall verneinte die Staatsanwältin. Zu Lasten des nicht vorbestraften Angeklagten seien neben weiteren Aspekten die schweren psychischen Folgen für die 19-Jährige zu werten. Diese stellte Nebenklagevertreterin Kirsten Hieble-Fritz aus Bad Aibling in den Mittelpunkt ihres Plädoyers. Ihre Mandantin leide an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, versuche aber engagiert, in ein normales Leben zurückzufinden.
Anwalt fordert Freispruch
Verteidiger Manfred Kösterke aus Traunstein hob heraus, auch die Aussage der Zeugin sei nicht immer konstant gewesen. Einige Behauptungen könnten durch nichts belegt werden. Bei seinem Mandanten gebe es keine Hinweise auf Gewalttätigkeit. Er sehe keinen Grund, warum die Aussage der Nebenklägerin glaubwürdiger sein sollte als die des Angeklagten. Deshalb müsse der 27-Jährige frei gesprochen werden.
Im „letzten Wort“ wiederholte der Angeklagte, er wisse nicht, warum ihn seine Mitarbeiterin falsch belaste. Er achte alle Frauen, habe „niemals einer Frau wehgetan“. Die Kammer verkündet das Urteil am Dienstag, 24. März.