Das Geld fürs Altersheim ist weg

von Redaktion

Betrug mit „falschen Polizisten“ – Beute fast 800000 Euro – Acht Jahre für Haupttäter

Traunstein/Rosenheim – Um Vermögenswerte von fast 800000 Euro brachte eine Bande alte, teils gebrechliche Menschen in Rosenheim, München, Worms und Norddeutschland mit dem „Falsche Polizisten“-Trick. Einen 34 Jahre alten „Abholer“ verurteilte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern zu acht Jahren Freiheitsstrafe sowie Unterbringung zum Drogenentzug unter Vorwegvollzug von 32 Monaten im Gefängnis. Zwei Mitangeklagte, die ihn zu den insgesamt acht Tatorten gefahren hatten, bekamen wegen Beihilfe drei Jahre Haft beziehungsweise 18 Monate mit dreijähriger Bewährung und 5000 Euro Geldauflage.

49 Goldmünzen im
Wert von 13000 Euro

Mit einem Fall in Rosenheim, wo ein Seniorenpaar im Februar 2019 dem „Abholer“ 49 Goldmünzen im Wert von 13000 Euro vor die Haustür stellte, begann die Aufklärung der kriminellen Serie (wir berichteten). Den durchwegs über 80 Jahre alten Geschädigten wurde zumeist vorgespiegelt, Einbrecher seien in der Nähe und hätten es auf ihre Wertsachen abgesehen. Deshalb werde ein „Polizeibeamter“ vorbeikommen, um Bargeld, Münzen, Schmuck und andere Wertsachen in Sicherheit zu bringen.

Beamte der KPI Zentralaufgaben am Präsidium Oberbayern Süd konnten nach dem Betrug in Rosenheim mehrere Fälle in München, weitere in Worms und im norddeutschen Raum einem immer gleichen „Abholer“ zuschreiben. Der führerscheinlose Mechatroniker aus Bremen hatte sich siebenmal von einer 32 Jahre alten Bekannten, einmal auch von einem 34-jährigen Jugendfreund quer durch die Republik chauffieren lassen.

Die kriminellen Aktivitäten brachten zwei der Opfer um Werte von jeweils rund einer Viertelmillion Euro. Für die Geschädigten bedeuteten die Raubzüge den finanziellen Ruin, von gesundheitlichen Folgen ganz zu schweigen. Eine Seniorin in München manipulierte ein „Keiler“, ihre kompletten Ersparnisse von 75504 Euro in Tranchen an die Degussa zu überweisen und in acht Goldbarren zu je 250 Gramm umtauschen zu lassen. Die körperlich beeinträchtigte Frau musste das Gold bei Degussa mit dem Taxi abholen und dann vor ihrer Wohnungstür platzieren. Der „Keiler“ fixierte die Seniorin am Telefon, während sie „Martin Stein von der Kripo München“ die Zugangstür zu der Wohnanlage öffnete und ihn noch – leider ohne Brille – von innen kurz durch den Türspion sah.

Dann war ihr Vermögen weg – mit dem sie sich ihren Altersruhesitz in einem Heim hatte kaufen wollen. Eine Anzahlung hatte sie schon geleistet. Eine Kripobeamtin aus München berichtete gestern, der alten Dame sei dann „alles zu viel“ geworden, sie sei erkrankt. Die Kammer hatte in dem Verfahren keine Geschädigten geladen, sondern auf deren Aussagen bei der Polizei zurückgegriffen.

Bei dem Haupttäter ging es in den Vorwürfen von Staatsanwalt Dr. Axel Walz auch um Drogenhandel und Waffen. Ermittler waren in der Wohnung des 34-Jährigen auf 131 Gramm Marihuana und 37,4 Gramm Kokain gestoßen, dazu zwei Schreckschusspistolen, zwei Messer und eine Axt, die auf dem Türstock über der Eingangstür lag.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, bescheinigte dem Haupttäter und der 32-Jährigen Drogenprobleme, aber ohne Auswirkung auf die Schuldfähigkeit. Bei dem „Abholer“ waren allerdings die Voraussetzungen für eine etwa eineinhalb Jahre dauernde Zwangstherapie zum Drogenentzug erfüllt.

Staatsanwalt Dr. Axel Walz betonte, ältere Herrschaften, die keine Chance mehr hätten, ihr Vermögen etwa durch Arbeit wieder zu sanieren, seien massiv durch den Modus Operandi „falscher Polizeibeamter“ geschädigt worden: „Diese Betrugsform ist an Niederträchtigkeit nicht zu überbieten.“ Für den teilgeständigen Mechatroniker plädierte der Ankläger auf achteinhalb Jahre Haft. Eine Unterbringung sei mangels eines „Hangs“ nicht anzuordnen. Die 32-Jährige sei Mittäterin gewesen und solle fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Für den zweiten Fahrer sei eine zweijährige Strafe mit Bewährung wegen Beihilfe ausreichend.

Verteidiger Miguel Moritz aus Traunstein beantragte für den Haupttäter eine unbezifferte Haftstrafe sowie Unterbringung zum Entzug. Für die 32-Jährige trat Verteidigerin Narine Schulz aus Regensburg lediglich wegen Beihilfe für eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren zwei Monaten ein. Für „das kleinste Licht in der Kette“, den 34-jährigen Fahrer, forderte Verteidiger Dr. Herbert Buchner aus Traunstein eine 18-monatige Bewährungsstrafe.

Eine „schäbige
Straftat“

Innerhalb der kriminellen Bande habe ein „Abholer“ eine wichtige Funktion, hob der Vorsitzende Richter im Urteil heraus. Das Ganze seien „schäbige Straftaten“: Opfer müssten am Existenzminimum vor sich hinvegetieren, weil man ihnen alles genommen habe. Erich Fuchs zeigte sich überzeugt, dass der 34-Jährige als „Abholer“ der gewerbsmäßigen Betrugsbande voll informiert und eingebunden gewesen sei in das System. Der Vorsitzende Richter würdigte die Geständnisse der Angeklagten, die einen hohen Strafrabatt eingetragen hätten. Andererseits sei „ein wahnsinniger Schaden“ entstanden.

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