Rosenheim – Der stellvertretende Landrat des Landkreises Rosenheim, Josef Huber, begrüßt die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Ausgangsbeschränkung ausdrücklich. „Wir schließen uns der Entscheidung voll und ganz an“, erklärte er im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen. Denn auch im Landkreis habe es Tendenzen gegeben, die Vorgaben zu ignorieren. „Zwar nicht überproportional, wie anderswo, aber es ist durchaus eine Steigerung bemerkbar gewesen.“
Mit aus diesem Grund habe er sich gestern schon in den Vormittagsstunden mit den Bürgermeister-Sprechern des Landkreises kurzgeschlossen. Einhellige Meinung: Falls die Staatsregierung nicht reagiere, wolle man eigenverantwortlich handeln – denn auch das Gesundheitsamt habe dringend zu einer Ausgangsbeschränkung geraten. Diese Entscheidung auf Landkreisebene hätte spätestens Montag erfolgen sollen. „Deshalb begrüßen wir jetzt diese einheitliche Lösung für ganz Bayern“, betont Huber. „Wir müssen die Leute vor sich selbst und natürlich auch die anderen schützen.“ Denn allein beim Blick nach draußen zeige sich, dass die Einsicht noch nicht bei allen Menschen vorhanden sei. „Unser aller Gesundheit muss es uns wert sein, diese Einschränkungen hinzunehmen“, unterstreicht der stellvertretende Landrat.
Rosenheims Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer begrüßt ebenfalls die Entscheidung der Staatsregierung. „Schon wegen der Nähe zum Nachbarland Tirol, das seinerseits die Quarantäne verhängt hat, ist diese Maßnahme sicherlich nützlich, um die weitere Verbreitung des Coronavirus so weit wie möglich abzubremsen.“ Zudem habe es in den letzten Tagen leider auch in der Region unvernünftige Menschen gegeben, die sich in Gruppen in der Öffentlichkeit getroffen oder sogar Grillpartys an öffentlichen Plätzen abgehalten hätten.
Sie bezweifelt nicht: Die Einschnitte durch eine Ausgangssperre sind hart. Doch Bauer appelliert angesichts „einer in der Geschichte beispiellosen Gefährdungslage“: „Bitte halten Sie die Ausgangssperre ein. Es muss jetzt darum gehen, gerade die älteren Menschen und gesundheitlich Vorgeschädigte so gut es geht zu schützen. Das ist ein Akt notwendiger Solidarität und Nächstenliebe.“
Der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, begrüßt die Ausgangsbeschränkungen ebenfalls. Er hofft, dass sie zur Verlangsamung der Ausbreitungsgeschwindigkeit beitragen.
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen an Covid-19-Erkrankungen geht Hierl davon aus, dass es in Stadt und Landkreis zu einer fortgesetzten Mensch-zu-Mensch-Übertragung kommt. „Daher ist es zwingend notwendig, unnötige Kontakte zu vermeiden.“
Die Unvernunft zahlreicher Bürger bekam in den vergangenen Tagen auch die Polizei zu spüren. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd zählte diese Woche über 2000 Einsätze und Kontrollen im Kontext mit der Corona-Pandemie. Im Blick: Gaststätten, Spielplätze und Sportanlagen. Mehrfach wurden dabei Verstöße gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen festgestellt. Polizeipräsident Robert Kopp und Polizeivizepräsidentin Eva Schichl appellieren eindringlich an die Vernunft der Bürger zur strikten Einhaltung der Anordnungen. „Die Kontrollen der Polizei werden noch einmal intensiviert.“
Auch über den Polizeinotruf 110 gingen wiederholt Mitteilungen besorgter Bürger ein, dass sich Gewerbebetriebe, aber auch einzelne Personen nicht an die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen halten würden. Erfreulicherweise hätte sich der überwiegende Teil der Personen sehr kooperativ und verständnisvoll gezeigt – und umgehend die Anweisungen befolgt.
Wirt treibt es auf
die Spitze: Anzeige
Andernorts sei bei den Gesprächen und Diskussionen aber auch viel Überzeugungsarbeit notwendig gewesen, um die Menschen zu sensibilisieren. Einzelne zeigten sich laut Polizei nach wie vor uneinsichtig, wie zum Beispiel ein Wasserburger Gastwirt. Dieser Lokalbetreiber hatte seine Gaststätte zwar von außen sichtbar geschlossen, über einen Hintereingang jedoch Gäste eingelassen und bewirtet. Die Folge für den uneinsichtigen Gastwirt war eine Strafanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, welche mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre geahndet werden kann.
Die Beamten mussten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums bei mehr als 70 Verstößen Strafanzeigen erstatten.