Anklage gegen Polizeibeamten erhoben

von Redaktion

Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung im Amt abgeschlossen

Traunstein/Rosenheim – Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat jetzt die Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte abgeschlossen. In einem Fall wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Fall Anklage zum Schöffengericht erhoben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Verbreitung einer volksverhetzenden Nachricht in einer Chatgruppe, der mehrere Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd angehörten. Nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte ein Beamter eine Nachricht mit volksverhetzendem Inhalt am 24. Februar 2018 an einen anderen Beamten gesandt mit der Aufforderung, die Nachricht zu teilen. Der empfangende Beamte hatte diese Nachricht an die Mitglieder der Chatgruppe weitergeleitet. In dieser Nachricht wurden laut Staatsanwaltschaft die in Deutschland lebenden Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft, sowie deren Recht bestritten, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.

Die Staatsanwaltschaft legt dem ersten Beamten daher Volksverhetzung zur Last und hat beim Amtsgericht Rosenheim gegen ihn die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlsweg beantragt. Das Amtsgericht Rosenheim hat diesen inzwischen erlassen. Hinsichtlich eines weiteren Beamten wurde bereits eine Geldauflage verhängt. Bei den übrigen Mitgliedern der Chatgruppe ergaben sich keine Anhaltspunkte für Verbreitungshandlungen und damit kein strafrechtlich relevanter Verdacht.

Ein anderer Polizeibeamter war in der Folge mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Verbreitungshandlungen betraut. Bezüglich dieses Beamten haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen den Verdacht bestätigt, dass er pflichtwidrig gegen den die volksverhetzende Nachricht verbreitenden Beamten kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sich damit der Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht hat.

Aus der Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons ergab sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der eindeutige Hinweis auf den Versender der Nachricht. Dies teilte der Beamte aber nicht entsprechend seiner Pflicht der Staatsanwaltschaft mit, sondern deklarierte den tatsächlichen Verbreiter der Nachricht bewusst fälschlich als straflosen Empfänger. Darüber hinaus wurde in seinem Büro eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP aufgefunden.

Die Staatsanwaltschaft hat im Februar Anklage zum Amtsgericht Traunstein wegen Strafvereitelung im Amt und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ist vom Gericht noch nicht entschieden, auch ein möglicher Hauptverhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sind die beiden Beamten weiterhin suspendiert. Die Disziplinarverfahren ruhen aufgrund der juristischen Prozesse. Sobald diese Verfahren beendet sind, wird das Disziplinarverfahren gegen die Beamten fortgesetzt, wie ein Polizeisprecher gegenüber den OVB-Heimatzeitungen erklärte. Allerdings wohl in München und nicht in Rosenheim. „Aus Gründen der Transparenz“, sagt der Polizeisprecher. Damit solle verhindert werden, dass sich das Polizeipräsidium dem Vorwurf fehlender Neutralität ausgesetzt sehen könnte. Zu den genauen Vorwürfen gegen die Beamten wollte sich das Polizeipräsidium nicht äußern. re/mw

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