Oberaudorf – Leser Bernd Wolf aus Oberaudorf fragt sich im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus, wie man derzeit bei Zweitwohnungen und Ferienwohnungen verfährt und wie sichergestellt werden kann, dass sich die Ferien- und Zweitwohnungsbesitzer auch an die Regelung halten, nicht zwischen ihren Wohnsitzen hin und her zu pendeln. Es gelte die Frage „Habe ich einen triftigen Grund, meine Hauptwohnung zu verlassen?“, erklärt Christian Schwalm, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Rosenheim. Habe man beispielsweise einen Wasserrohrbruch in der Zweitwohnung und diesbezüglich einen Termin mit einem Handwerker, dürfe man „alleine“ auch an den Zweitwohnsitz anreisen. Möchte man hingegen mit der gesamten Familie zu einem Zweitwohnsitz fahren, nur weil man dort schönere Spaziergänge unternehmen könne, sei dies aufgrund der derzeitigen Ausgangsbeschränkung „untersagt“. Laut Bayerischem Innenministeriums überprüft man dies „im Zuge der derzeitigen (Verkehrs-)Kontrollen“.
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