Rosenheim – Seit knapp drei Wochen gelten in Bayern die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren aufgrund der Corona-Pandemie. Gerade an einem Familienfest wie Ostern bedeutet das eine große Umstellung für viele Bürger.
Laut Wetterbericht kann sich die Region über das verlängerte Osterwochenende auf viel Sonnenschein und sommerliche Temperaturen freuen. Logisch, dass es viele nach draußen zieht. Allerdings gelten strenge Regeln, deren Einhaltung von der Polizei kontrolliert werden. Wir haben beim Polizeipräsidium Oberbayern-Süd und im Landratsamt Rosenheim nachgefragt und einen Überblick für Sie erstellt, welche Freizeitaktivitäten noch erlaubt sind – und was Sie lieber lassen sollten.
Darf ich an Ostern einen Familienausflug unternehmen?
„An den Osterfeiertagen gelten die gleichen Regeln wie bislang“, sagt Polizeisprecher Alexander Huber. Die Polizei appelliert daher an alle Bürger: „Bleiben Sie zu Hause, helfen Sie Leben zu retten.“ Auch wenn das Wetter verlockend ist, Ausflüge seien kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Spaziergänge mit der Familie und dem eigenen Hausstand in der näheren Umgebung zur Wohnung sind erlaubt.
Sind Osterbräuche wie das Oarscheibn erlaubt?
Das Osterfest ist ein traditionsreiches Fest. Häufig treffen sich Familien, Freunde und Nachbarn und feiern gemeinsam. Doch nicht in diesem Jahr: „Sich mit Freunden treffen, mit dem Nachbarn ein Bier trinken oder auch Bräuche wie das Oarscheibn verstoßen gegen die Kontaktsperre. Das ist also nicht erlaubt“, heißt es seitens der Polizei.
Sind Radtouren mit der Familie gestattet?
Bewegung an der frischen Luft und Sport zusammen mit der Familie sind gestattet. „Mit den Kindern eine Runde radeln ist okay“, sagt Huber. Aber er mahnt auch, dass die Ausgangsbeschränkungen nicht dazu da seien, „um Ausnahmen zu schaffen“. Die Fahrräder auf den Gepäckträger zu laden, um weiter weg eine Tour zu starten, ist also nicht im Sinne der Ausgangsbeschränkung.
Darf ich Rennrad fahren?
Rennrad fahren gilt als Sport und ist daher erlaubt, bestätigt Polizeisprecher Alexander Huber. Die Sportler dürfen sich alleine oder mit einer Person aus dem gleichen Haushalt ertüchtigen. Sich mit Freunden zum Radeln zu verabreden, ist allerdings gegen die verordnete Kontaktsperre.
Kann ich wandern und bergsteigen gehen?
Die Bergwacht als auch der Deutsche Alpenverein (DAV) appellieren an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. Schließlich geht es auch darum, weiterzudenken und Einsätze der Bergwacht zu verhindern. Durch Unfällen werden Krankenhäuser unnötig belastet. Diese haben mit der Versorgung von Corona-Patienten schon alle Hände voll zu tun. Am ersten Wochenende der Ausgangsbeschränkungen hatten viele Besucher von außerhalb die Berggemeinden in der Region aufgesucht. Zahlreiche Wanderparkplätze wurden daraufhin gesperrt.
Die Polizei appelliert: Auch Einheimische, die sich in der Bergwelt auskennen, sollen zu Hause bleiben. „Corona betrifft uns alle. Das vergangene Wochenende hat gezeigt, dass sich viele daran halten. Wenn ich am Berg wohne, ist es natürlich nicht verboten, dort spazieren zu gehen“, sagt Huber. Auf Touren sollte man verzichten.
Sind Spritztouren mit dem Motorrad erlaubt?
Endlich wird es wärmer und viele Motorrad-Fans freuen sich, wieder auf ihr Bike zu steigen. Aber Vorsicht: Auch wenn das Motorradfahren als „Motorsport“ bekannt ist, gilt dies nicht für die aktuelle Situation. „Eine Spritztour mit dem Motorrad ist kein Sport. Auch wenn man alleine unterwegs ist“, sagt Polizeisprecher Huber. Auch dies wird von der Polizei kontrolliert und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Wer aufgehalten wird, müsse mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Wie lange darf man auf Sitzbänken im Freien verweilen?
Was ist schon dabei, auf der Parkbank zu sitzen und Sonne zu tanken? „Auch das verstößt gegen die Ausgangsbeschränkungen“, sagt Huber. „Die Regel ist, man darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen.“ Gegen eine kurze Verschnaufpause sei nichts einzuwenden, aber es dürfe nicht ausgenutzt werden.
Ist Sonnenbaden im Freien gestattet?
„Nein“, sagt der Polizeisprecher. Auch hier gilt: „Sonnenbaden ist kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen.“ Ein Bußgeld von 150 Euro würde fällig.
Ist Segeln erlaubt?
Sportboothäfen, Vereinsgelände, Werften, Trockenliegeplätze oder Bootshallen sind keine Einrichtungen, die den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, teilt das Landratsamt mit. „Sie dienen der Freizeitgestaltung, ein Betrieb ist damit nicht erlaubt“, so Pressesprecherin Ina Krug.
Allerdings ist Wassersport nicht völlig ausgeschlossen. Wer privat die Möglichkeit hat, darf alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt zum Segeln oder mit dem Ruderboot aufbrechen. Auch Stand-up-Paddeln, Kitesurfen oder Windsurfen sind erlaubt. „Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten“, so Ina Krug. Motorbootfahren zähle nicht als „sportliche Betätigung“.
Wie verhalte ich mich am See?
Wen es bei schönem Wetter an den See zieht, der sollte beachten, dass Sonnenbaden oder längeres Verweilen auf einer Sitzbank gegen die Ausgangsverschränkungen verstößt. Mit der Familie um den See spazieren, alleine oder mit dem Partner joggen oder walken – das ist erlaubt. Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben, teilte das Landratsamt mit.
Kann ich mit der Familie Eisessen gehen?
Entspannt auf der Terrasse des Lieblings-Eiscafés ein Eis löffeln, das ist nicht erlaubt. „Der Straßenverkauf in den Eisdielen ist indes gestattet“, teilt LandratsamtsSprecherin Ina Krug auf Nachfrage mit. Für Eisdielen gelten die gleichen Regeln wie für Restaurants, die Essen zum Liefern oder Mitnehmen anbieten. Sie können weiterhin ihre Kunden bedienen. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt am Eisstand genauso wie im Supermarkt.