Kontaktbeschränkungen: Das ist ab heute erlaubt

von Redaktion

Bewegung an der frischen Luft mit einer haushaltsfremden Person erlaubt – Besuche zu Hause weiterhin tabu

Rosenheim – Die Kontaktverbote während der Corona-Pandemie werden ab heutigem Montag in Bayern etwas gelockert. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind künftig mit einer haushaltsfremden Person erlaubt. Was bedeutet das genau?

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd konnte am Freitag noch keine Auskunft diesbezüglich geben, zog jedoch eine positive Bilanz für diese Woche. „Es zeigt sich, dass die Bürger Verständnis zeigen für die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen“, sagt Sprecherin Carolin Hohensinn. Trotzdem appelliert die Polizei: „Bitte machen Sie so weiter, damit wir auch die nächsten 14 Tage zusammen durchstehen können.“ Seit Montag habe die Polizeiinspektion Rosenheim 468 Kontrollen vorgenommen. Davon seien 39 Verstöße zur Anzeige gebracht worden.

Im Freistaat gelten bislang die strengsten Regeln in Sachen Kontaktverbot. Wir haben beim Bayerischen Innenministerium nachgefragt, was sich ab Montag nun ändert. „Es gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie zuvor. Vorher gab es ein absolutes Kontaktverbot, jetzt wurden die Kontaktbeschränkungen an die in anderen Bundesländern angepasst“, so ein Ministeriumssprecher. Hier ein Überblick für den Alltag:

Muss die Kontaktperson immer dieselbe sein?

Solange man nur eine haushaltsfremde Person trifft, muss es nicht immer die gleiche Person sein. Joggen am Morgen mit der Nachbarin und ein ausgedehnter Spaziergang mit der besten Freundin am Nachmittag sind kein Problem.

Muss der Mindestabstand eingehalten werden, wenn ich mit einem Freund oder einer Freundin spazieren gehe?

Die Lockerung der Kontaktbeschränkungen beziehen sich ausschließlich auf Sport und Bewegung an der frischen Luft. Man kann also auch mit einem Freund oder einer Freundin spazieren gehen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss jedoch weiterhin eingehalten werden. „Ohne jede sonstige Gruppenbildung“, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte. Gemeinsam mit dem Lebensgefährten und einem Freund spazieren gehen, ist nicht erlaubt.

Darf ich die Großeltern oder Familienmitglieder außerhalb des eigenen Haushalts besuchen?

Nein. Auch Besuche im Krankenhaus, in Pflege- und Altenheimen bleiben untersagt. Weiterhin gelten Ältere zu den Risikogruppen. Auf Familienbesuche sollte zum Schutz der Liebsten verzichtet werden. Auch Besuche bei Freunden zu Hause verstoßen gegen die Verordnung und werden geahndet. Ein Verstoß kostet 150 Euro Bußgeld.

Darf jedes Familienmitglied einer mehrköpfigen Familie gleichzeitig eine fremde Person treffen?

In diesem Fall würde es zu einer Gruppenbildung kommen. Daher dürfen sich nur einzelne Familienmitglieder mit einer einzigen Person außerhalb des eigenen Haushalts draußen treffen – unter der Einhaltung des Mindestabstandes.

Dürfen sich Geschwisterkinder gemeinsam mit je einer weiteren Kontaktperson treffen?

Nein. Sie wären als Gruppe unterwegs und könnten Ärger mit der Polizei bekommen.

Dürfen sich zwei Mütter treffen und deren Kinder auf der Wiese spielen?

Wenn Kinder spielen, dann wir häufig wild getobt. Dabei kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Körperkontakt bleibt weiterhin tabu. Zudem gilt: Spielen ist kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. tina blum

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