Stephanskirchen – Viele Fragen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen sind derzeit noch unbeantwortet. Richard Mais aus Stephanskirchen will wissen, wie es derzeit mit Lkw-Modulen gehandhabt wird, die zur Verlängerung eines Lkw-Führerscheins nötig sind.
Gemäß gemeinsamer Verfügung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration werde bis auf Weiteres folgendermaßen verfahren: Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein erfolge befristet auf ein Jahr, auch wenn die erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen nicht oder nicht alle vorgelegt werden können. Befindet sich ein Unternehmen in einer Notlage, könne dies auch ohne Nachweis der Grundqualifikation erfolgen, heißt es laut bayerischem Verkehrsministerium. Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (mit Unterklassen) werden – bei rechtzeitiger Beantragung einer Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf der Befristung – um ein Jahr verlängert. Auch, wenn die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen nach Anlage 5 und 6 FeV nicht vorgelegt werden können. Bei Antragstellung müsse jedoch glaubhaft gemacht werden, dass die Weiterbildung oder die ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgen könne, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse oder keine Untersuchungen angeboten werden.
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