Rosenheim – Ab heute gilt in Stadt und Landkreis Rosenheim für alle Besuche von Geschäften sowie für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs eine Maskenpflicht. Die beiden Kommunalbehörden von Stadt und Landkreis Rosenheim machen damit von einer Ermächtigung Gebrauch, die der bayerische Ministerpräsident Markus Söder für sogenannte Corona-Hotspots angekündigt hat.
„Die Zahl der Infizierten steigt in Stadt und Landkreis immer noch an und liegt unter den Top Ten in Deutschland. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es gerechtfertigt und geboten, die Maskenpflicht vorzeitig in Kraft zu setzen“, so der städtische Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, Hans Meyrl. Die allgemeine Maskenpflicht im Freistaat soll ab Montag, 27. April, gelten.
Auch der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, begrüßt diese Anordnung ausdrücklich: „Ziel dieser Maßnahme ist es, Ansteckungsgefahren zu vermindern. Wer eine Maske trägt, schützt seine Mitmenschen vor Tröpfcheninfektionen.“ Hierl weiter: „Jede engere Begegnung mit einem anderen Menschen birgt im Moment die Gefahr einer Übertragung von SARS-CoV-2. Dies gilt auch im Kontakt mit Menschen, die bisher keine Symptome zeigen.“ Unter dem Begriff Masken fallen dabei die üblichen Mund-Nasen-Schutzmasken ebenso wie selbst hergestellte Masken aus Stoff (Alltagsmasken). „Auch Schals und eng anliegende Halstücher schützen bereits. Wer nicht im Besitz einer klassischen oder einer genähten Maske ist, kann mit einem Schal dazu beitragen, die Infektionsgefahr zu vermindern und leistet einen Dienst an seinen Mitmenschen“, betont Hierl.
Zudem weist der Behördenleiter darauf hin, dass nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife zu waschen sind. Die Bedeckung selbst sollte am besten sofort bei 60 bis 95 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden. Rosi Gantner