Rosenheim – Die Überwachung der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise unterliegt nach wie vor der Polizei, wie ein ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rosenheim mitteilte. „Wir werden jetzt aber keine Maskenstreifen rausschicken, die verstärkt in diesem Bereich kontrolliert.“ Das Hauptaugenmerk liege weiterhin darauf, das Infektionsrisiko zu senken. Es gehe nicht darum, Menschen zu sanktionieren. „Wir wollen die Menschen sensibilisieren“, sagt der Sprecher.
Verstoß ist eine
Ordnungswidrigkeit
Bezüglich eines etwaigen Bußgeldes bei Verstößen verweist ein Sprecher des Landratsamtes Rosenheim auf den Paragrafen 73 des Infektionsschutzgesetzes. „Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend mit bis zu 2500 Euro geahndet werden“, sagt er. Wie teuer es konkret wird, wenn man zum Beispiel ohne Mundschutz in den Supermarkt geht, lässt sich bis jetzt nicht genau sagen.
Die Polizei werde dem Sprecher zufolge kontrollieren, für die Abwicklung der Verfahren seien das Landratsamt oder die Stadt Rosenheim zuständig. „Wir gehen aber davon aus, dass die Menschen verantwortlich handeln“, betont er.
Positive Reaktionen zur Maskenpflicht kommen von Betrieben. „Ich war überrascht, dass so viele Leute schon über die neue Entwicklung informiert waren und ihre Masken auch dabei hatten“, sagt Andreas Prechtl junior, Geschäftsführer der Frischemärkte Prechtl. „Die Leute sind verständig und einsichtig“, bestätigt er.
Schon seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen hat Prechtl in den vier Filialen in Raubling, Bad Aibling, Bad Feilnbach und Brannenburg erste Corona-Maßnahmen angestoßen. Frühzeitig kümmerte er sich um Mund-Nasen-Schutz für das Personal in den Märkten. Die Mitarbeiter haben die Masken aus medizinischer Baumwolle von Anfang auch getragen. „Das ist die neue Normalität inzwischen“, sagt Prechtl. Jetzt überwachen Mitarbeiter von Securityfirmen die Einhaltung der Maskenpflicht. Falls Kunden ohne Schutz in den Laden wollen, gibt die Security eine Einweg-Mund-Nasen-Maske. „Wir erbitten dafür eine Spende von einem Euro. Die Beträge kommen dann den Tafeln zugute, mit denen wir zusammenarbeiten“, erklärt er.
In der Brot- und Feinbäckerei Wolter in Rosenheim steht man ebenfalls hinter der neuen Verordnung. Inhaber Matthias Wolter hatte schon vor Wochen Masken für seine Mitarbeiter bestellt. Er habe sich dafür entschieden, dass alle einen Schutz tragen, da Produktion und Verkauf in einem Raum stattfinden.
Seine Kunden halten sich großteils an die Vorschrift. Aber: Gestern Morgen seien es weitaus weniger gewesen als üblich. Das ist laut Wolter eine Folge der Kurzfristigkeit der Verordnung im Landkreis Rosenheim. „Für mich ist es unverständlich, dass man am Dienstagabend so etwas bekanntgibt, und am nächsten Morgen sollen sich alle daran halten. Da hätte man den Bürgern mehr Zeit geben müssen“, betont er.
Mundschutz ist auch in der Rosenheimer Frischehalle seit längerem ein Muss. Marktleiter Josef Hartl begrüßt die Maskenpflicht, vor allem, weil er Vater zweier kleiner Kinder ist. „Alle brauchen Schutz“, bekräftigt er.
90 Prozent der Fahrgäste mit Schutz
Positives hat auch Ingmar Töppel, Chef des Stadtverkehrs Rosenheim, zu berichten. „90 Prozent der Fahrgäste halten sich schon an die Pflicht“, sagt er. Eigentlich dürften die Busfahrer laut Straßenverkehrsordnung eigentlich gar nicht mit einem solchen Schutz arbeiten. „Wegen des Wiedererkennungswerts“, erklärt Töppel. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, im Straßenverkehr für Radarkontrollen beispielsweise gut erkennbar zu sein. „Das passt alles bis jetzt noch nicht so zusammen.“ Töppel würde eine Maskenpflicht für die Fahrer gern vermeiden, da durch die verminderten Luftzufuhr auch die Konzentrationsfähigkeit leiden kann.
In den Zügen der Bayerischen Regiobahn tragen die Mitarbeiter laut Sprecher seit gestern Schutzmasken – und das nicht nur im Kreis Rosenheim. „Falls die Kollegen an Bord eine Person ohne Schutz wahrnehmen, werden sie diese auf die gesetzliche Verordnung hinweisen“, sagt der Bahnsprecher. „Wir melden Verstöße an die Behörden.“