Großkarolinenfeld – OVB-Leser Emil Maier aus Großkarolinenfeld fragt sich, ob er ein befreundetes Ehepaar, das an Covid-19 erkrankt war, inzwischen aber wieder gesund ist, zu sich einladen darf.
Eine Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege weiß darauf eine Antwort: „Sofern das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat und das Paar als gesund gilt, gelten für es alle Regelungen, die auch für andere gelten.“ Das bedeutet: „Sport und Bewegung an der frischen Luft stellen einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar, allerdings nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes.“
Insofern sei es demnach nicht möglich, dass sich beide Paare miteinander im Park treffen.
Unter dem Aspekt des Allgemeinwohls sollten Sport und Bewegung an der frischen Luft auf die unmittelbare nähere Umgebung beschränkt bleiben, erläutert die Sprecherin weiter: „Die Kontaktperson kann auch gewechselt werden. Es sollte aber immer an das oberste Ziel gedacht werden: Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Insofern gebieten es die Vernunft und die Rücksichtnahme auf andere Menschen, möglichst wenige unterschiedliche Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen.“
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