Bad Aibling – Spielplätze, Museen und zoologische Gärten öffnen. Sport und Spaziergänge mit einer haushaltsfremden Person sind erlaubt. Auch das Einkaufen ist fast überall wieder möglich. Selbst Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmer sind erlaubt. Man kann sogar wieder zum Friseur gehen. Doch all das nützt Familie Fiebrich aus Bad Aibling nichts. Alice (39), Matthias (41) und ihr Sohn Finn (8) brauchen eine echte Lösung.
Beide Eltern sind berufstätig. Sie ist Fahrradmechanikerin. Er Kfz-Mechaniker. Beide werden in ihren Werkstätten dringend gebraucht. Die Oma durfte bislang nicht ins Haus, um ihren Enkel zu betreuen, weil sie als „haushaltsfremd“ eingestuft war. Und eine Notbetreuung für Finn gibt es nicht. Die Berufe der Eltern sind nicht „systemrelevant“. Da die Fiebrichs verheiratet und nicht alleinerziehend sind, gibt es für sie auch keine Ausnahme.
Nach acht Wochen muss eine Lösung her
Seit acht Wochen jonglieren sie ihre kleine Familie so gut es geht durch die Krise. „Mein Mann hat einen Tag um den anderen gearbeitet, ich noch zusätzlich an Samstagen“, berichtet Alice. Doch nun ist Saisonstart. Die Auftragsbücher sind so voll, dass die Arbeitgeber ihre beiden Mechaniker wieder in Vollbeschäftigung brauchen. Wohin aber mit Finn? Er ist acht Jahre alt, kann noch nicht allein bleiben. „Zudem würde ich gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, wenn ich ihn allein ließe“, betont Mutter Alice.
Auch das Schulamt kann nicht helfen
An seiner Grundschule in Willing wird er nicht in die Notbetreuung aufgenommen. „Ich muss mich an die Anordnungen des Kultusministeriums halten, auch wenn ich die Sorgen der Eltern kenne“, bedauert Rektor Wolfgang Baumann. Ihm sind die Hände gebunden, genauso wie dem Staatlichen Schulamt für Stadt und Landkreis Rosenheim.
„Die Personengruppen, die Anspruch auf Notbetreuung haben, sind genau definiert“, erklärt Schulrat Herbert Unterreiner. „Ich verstehe die Eltern. Es ist wirklich eine hochproblematische Situation. Aber wir dürfen keine Ausnahmen von der Regel machen.“
Also wendet sich die Mutter verzweifelt ans Kultusministerium. „Irgendwann hatte ich dann auch endlich jemanden am Telefon. Ich weiß nicht mal mehr, wie er hieß. Ich war fix und fertig“, erinnert sich Alice Fiebrich. Denn als sie auch aus dem Kultusministerium erfährt, dass es für die beiden Mechaniker keine Ausnahme gebe, man ihr nicht helfen könne, bricht sie in Tränen aus. „Ich konnte einfach nur noch weinen“, sagt die 39-Jährige. An ihrer Verzweiflung hat sich bis heute nichts geändert. „Ich verstehe nicht, dass Freizeit erlaubt ist, hunderte Menschen ihren Corona-Ausgleich auf dem Rad suchen und schon seit Wochen durchs Land fahren und die Servicemitarbeiter, die ihnen die Räder reparieren, nicht systemrelevant sein sollen“, kritisiert sie.
Gleiches gilt für ihren Mann Matthias: „Wir warten die Fahrzeuge von Ärzten, Krankenschwestern, Altenpflegern, Erzieherinnen, Lehrern, von der Nachbarschaftshilfe und von all den ehrenamtlichen Helfern, die gerade Einkaufs- und Lieferdienste für Menschen aus Risikogruppen übernehmen. Und ich soll als Kfz-Mechaniker nicht wichtig für eine funktionierende öffentliche Infrastruktur sein?“ Die Fiebrichs wissen nicht weiter. Beide lieben ihren Sohn und verbringen gern viel Zeit mit ihm. Doch sie brauchen auch ihre Jobs, um zu leben. „Wenn einer von uns seinen Job verliert, weil unsere Arbeitgeber sich einen kinderlosen Ersatz suchen müssen, da wir als Eltern mit Kindern gerade nicht einsatzbereit sein dürfen, dann geht es für uns nicht mehr weiter“, verdeutlicht Alice die prekäre Situation. Die Angst, dass sie ihre Jobs verlieren, wird mit jedem Tag, den die Corona-Krise länger dauert, größer.
Was nützt die Elternhilfe wirklich?
Natürlich könnte die Familie die „Elternhilfe Corona“ nach Paragraf 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes in Anspruch nehmen. Finn ist jünger als zwölf Jahre. Sie wären anspruchsberechtigt, könnten eine Entschädigung beantragen, weil „keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit besteht“, als dass sich die „erwerbstätige sorgenberechtigte Person“ selbst um das Kind kümmert. „Doch was nützt mir eine Entschädigung für die Dauer der Krise, wenn ich danach keinen Job mehr habe. Dadurch werden die Probleme doch nur aufgeschoben“, macht Alice klar und betont: „Wir brauchen eine tragbare Lösung. Nicht nur für uns, sondern für alle Familien.“
Die Länder wollen die Schulen stufenweise wieder öffnen. Doch wann es soweit sein wird, steht noch nicht fest. Damit sind Auswege für arbeitstätige Eltern noch lange nicht in Sicht. Zumindest für Familie Fiebrich aber scheint sich eine Teillösung anzubahnen. Auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen bestätigt Julia Kuntz, eine Sprecherin des Bayerischen Kultusministeriums zwar, dass „gemäß einer Entscheidung der Staatsregierung vom 28. April die Berufsgruppe der Kfz-Mechaniker und Fahrradmechaniker als nicht systemrelevant eingestuft wurde“.
Zugleich macht sie aber Hoffnung: „Es kommt im individuellen Einzelfall jedoch entscheidend darauf an, in welchen konkreten Bereichen die Tätigkeiten ausgeführt werden. Geht es um Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung anderer systemkritischer Struktur – zum Beispiel Werkstätten von Rettungswagen, ÖPNV oder Lkw – dann fallen auch diese Tätigkeiten darunter. Sollte dies der Fall sein, können die betroffenen Eltern Kontakt zur Schulleitung vor Ort aufnehmen, um dies zu erläutern.“
Doch auch diese Hoffnung erlischt für die Fiebrichs. Das BRK gehört mit seinen Rettungswagen nicht zu den Kunden der Werkstatt, in der Matthias arbeitet. Dafür aber viele Menschen, die ihr Fahrzeug für den Weg zur Arbeit in einem systemrelevanten Beruf brauchen.
Sommerferien sind das nächste Problem
Wie also kann es für die Familie jetzt weitergehen? „Ich weiß es noch nicht. Vielleicht frage ich eine Nachbarin, ob sie auf Finn aufpassen könnte?“, sucht Alice Fiebrich nach einem Ausweg. Denn inzwischen dürfte die Oma zwar ins Haus, doch auch sie muss wieder arbeiten. Doch schon im Sommer steht die Familie vor dem nächsten Problem: „Wir brauchen auch für die Betreuung in den Sommerferien eine Lösung, denn wie sollen wir Eltern mit 16 und 30, also insgesamt 46 Urlaubstagen die 78 Ferientage der Kinder pro Jahr abdecken?“