Irschenberg – OVB-Leserin Margit Melzig aus Irschenberg ist wegen der Mundschutzpflicht etwas irritiert: „Einerseits gibt es strenge Vorschriften zur Handhabung der Masken, auf der anderen Seite reicht aber auch ein Halstuch oder Schal“, schreibt sie. Sie möchte wissen, was man bei einem Schal als Mundbedeckung beachten sollte und wie man diesen pflegen muss.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erklärt: Durch die „Maskenpflicht“ soll die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus in der Bevölkerung verlangsamt werden. „Dabei geht es zuallererst nicht um den eigenen Schutz, sondern darum, andere Personen vor Ansteckung durch Tröpfcheninfektion zu schützen.“ Als „Maske“ kann man laut Innenministerium zur „kurzzeitigen Mund-Nasen-Bedeckung“ auch eine aus Papier selbst gefertigte Maske (zur kurzzeitigen Einmalverwendung) oder einen Schal oder Halstuch verwenden.
Auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erklärt Schals und Tücher für „ausreichend“, „wenn der Stoff dicht ist und das Material aus 100 Prozent Baumwolle“ bestehe. „Was als Schutz getragen wird, muss nach dem Tragen/bei Durchfeuchtung bei 60 bis 90 Grad Celsius mit ausreichend Waschmittel gewaschen werden, je nach körperlicher Aktivität aber in der Regel spätestens nach drei bis vier Stunden Tragedauer.“ Bügeln bei mindestens 165 Grad Celsius trage zusätzlich zur Desinfektion bei.
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