Junge Opfer bekommen Schmerzensgeld

von Redaktion

24-Jähriger wegen Raubüberfalls zu Haft und Unterbringung zum Entzug verurteilt

Traunstein/Rosenheim – Seine Raub- und Körperverletzungstaten an zwei 13-jährigen Buben und an einem 23-Jährigen am 14. September 2019 in der Rosenheimer Innenstadt hat ein 24-jähriger Angeklagter vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein voll gestanden.

Mit einem
Messer bedroht

Er hatte die jungen Männer unter Einfluss von Alkohol sowie Cannabis verletzt und mit einem Messer bedroht, um Bargeld, einen Rucksack sowie ein Fahrrad zu rauben. Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann verhängte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Den 13-Jährigen sprach die Kammer jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld zu.

Der 24-Jährige ließ über seinen Verteidiger, Andreas Leicher aus Rosenheim, ein vollständiges Geständnis ablegen. Demnach saß der Angeklagte am Tatabend auf einer Parkbank in der Klepperstraße. Ein 23-jähriger Angestellter wollte gegen 19.40 Uhr zum Bahnhof aufbrechen. Der Angeklagte forderte ihn, unter Androhen von Schlägen, auf, ihm Bargeld zu geben. Dieses verweigerte das Opfer. Der Angreifer schlug zu und riss dem anderen den Rucksack von der Schulter. Der 23-Jährige ging zu Boden. Der Angeklagte zog ein Messer mit zehn Zentimeter langer Klinge aus der Jacke und ging damit auf den Geschädigten zu. Dieser ergriff die Flucht. Bargeld bekam der Täter letztlich nicht.

Weiter in Richtung Bahnhof traf der Angeklagte fünf Minuten später auf zwei 13-jährige Schüler auf Fahrrädern. Auch sie herrschte er wegen Bargelds an. Einen der Jugendlichen packte er am Hals und versetzte ihm einen Schlag. Der Schüler fiel vom Rad. Der andere Schüler wollte dem Freund zu Hilfe kommen. Da wandte sich der betrunkene Täter ihm zu. Er schrie ihn an, gab ihm einen Kopfstoß und einen Faustschlag gegen den Kopf. Der erste 13-Jährige erlitt leichte Verletzungen und Schmerzen, der zweite eine Schädelprellung, eine Platzwunde an der Augenbraue und einen Trommelfelleinriss. Auch bei den beiden erbeutete der 24-Jährige kein Geld. Einer der flüchtenden Schüler musste sein Mountainbike zurücklassen. Mit dem fremden Rad fuhr der Angeklagte anschließend in Schlangenlinien zum Bahnhof und flüchtete. Dennoch wurde er durch die gute Beschreibung des 24-jährigen Geschädigten schnell festgenommen.

Anklageschrift
umfasst verschiedene
Delikte

Die Anklageschrift umfasste versuchten besonders schweren Raub, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte schwere räuberische Erpressung und weitere Delikte. Der Fall sollte ursprünglich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Rosenheim verhandelt werden, wurde jedoch an die Jugendkammer am Landgericht Traunstein verwiesen. Grund war eine möglicherweise zu erwartende Strafe von mehr als vier Jahren.

Der psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte dem 24-Jährigen aufgrund der Intoxikation durch Cannabis und Alkohol erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung zum Entzug seien erfüllt. Darüber herrschte auch Einigkeit in den Plädoyers und im Urteil.

Außerdem forderte Staatsanwältin Karin Hahn eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Die Opferanwälte schlossen sich an. Verteidiger Leicher hielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für ausreichend.

Im höchsten
Strafrahmen

Das Gericht erkannte auf viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Vor Antritt der Therapie müsse der Angeklagte nach Anrechnung der Untersuchungshaft noch einen Monat im Gefängnis verbüßen. Mit den Taten habe sich der Angeklagte in den Bereich der Schwerkriminalität mit dem höchsten Strafrahmen begeben. „Nur haarscharf“ sei er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung an vollendeten Taten vorbeigeschrammt.

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