Strafanzeigen bei Grenzkontrollen

von Redaktion

Kiefersfelden – Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn mehrere Personen wegen Verstößen gegen das Waffen- beziehungsweise das Straßenverkehrsgesetz vorläufig festgenommen. Ein Deutscher führte in seinem Pkw ein Einhandmesser mit, dessen neun Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck herausspringt. Das Messer wurde sichergestellt, der 25-Jährige angezeigt. Die Taschenlampe eines Ukrainers entpuppte sich bei genauerem Hinsehen der Bundespolizisten als Elektroschock-Gerät. Die „getarnte Waffe“ befand sich zugriffsbereit in der Mittelkonsole des in Polen zugelassenen Kleintransporters. Für das anstehende Strafverfahren musste der 30-Jährige vorab 150 Euro als Sicherheit hinterlegen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro war für einen 51-jährigen Lkw-Fahrer vorgesehen. Der ebenfalls aus der Ukraine stammende Mann hatte in seinem Führerhaus ein Springmesser mit einer etwa elf Zentimeter langen Klinge liegen. Die Fahrt vorbei war indes sowohl für einen 42-jährigen Rumänen, als auch einen 43-jährigen Italiener, da sie über keinen Führerschein verfügten. Ein 61-jähriger Deutscher hingegen hatte zwar eine Fahrerlaubnis, allerdings illegalerweise eine tschechische. Alle drei wurden der bayerischen Landespolizei überstellt.

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