Rosenheim – OVB-Leserin Ursula Barth aus Rosenheim hat eine Frage zum Thema „Grenzverkehr“ während der Corona-Krise: Ihr Mann lebe im Landkreis Rosenheim und besitze einen Zweitwohnsitz in Österreich. „Wir müssten dringend einmal nach dem Rechten sehen“, erklärt die Leserin. „Wann und wie lange dürfen wir nachschauen?“ Das Landes-Medienzentrum des Landes Salzburg erklärt, dass die gültigen Einreisebestimmungen gelten. Eine Einreise sei möglich, es muss allerdings eine 14-tägige Heimquarantäne in Österreich angetreten werden. Eine Verkürzung sei nur durch einen negativen SARS-CoV-2-Test möglich. Weiter heißt es: Personen, die aus Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssten ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand bei sich haben und vorweisen, dass der SARS-CoV-2-Test negativ sei. Das Zeugnis dürfe nicht älter als vier Tage bei der Einreise sein. Nähere Infos auch online auf www.salzburg.gv.at/grenzverkehr.
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