Traunstein/Bernau – Bei einer Schlägerei auf dem Sportplatz der Justizvollzugsanstalt Bernau erlitt ein 30-jähriger Kroate schwerste Kopfverletzungen. Er starb kurz darauf, ohne das Bewusstsein nochmals wiedererlangt zu haben. Der mutmaßliche Täter, ein 49-jähriger Mitgefangener, sitzt seit Montag wegen Totschlags auf der Anklagebank vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs (wir berichteten). Der Bulgare schwieg auch am zweiten Prozesstag.
Gegenseitige Beleidigungen
Nach Streitereien und gegenseitigen Beleidigungen über Wochen hinweg spitzte sich die Situation der beiden Gefangenen am 15. August 2019 gegen Mittag zu. Die Kontrahenten trafen während eines Volleyballturniers zwischen den Insassen verschiedener Gefängnistrakte aufeinander. Hunderte Gefangener befanden sich auf dem Sportgelände. Dutzende Inhaftierte wurden zu Augenzeugen der Rauferei mit tödlichem Ausgang. Viele hatten nur einzelne Abschnitte des Geschehens beobachten können. Daraus ergab sich in der Beweisaufnahme bereits eine Art Mosaik, das die Vorwürfe der Anklage von Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner weitgehend bestätigte.
Demnach wollte sich der kniende 30-Jährige gerade die Schnürsenkel binden, als der 49-Jährige auf ihn zulief. Beim Aufstehen soll der Jüngere den ersten Faustschlag erhalten und zurückgeschlagen haben. Bei dem folgenden Schlagabtausch stürzte der 30-Jährige zu Boden. Durch einen wuchtigen Tritt ins Gesicht knallte der Kopf des Opfers auf den Asphaltboden. Der 30-Jährige verlor das Bewusstsein und starb wenig später.
Der Sachverständige Professor Dr. Oliver Peschel vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität München betonte, der 30-Jährige habe zwei massive Rotationstraumata des Gehirns durch stumpfe Gewalteinwirkung erlitten. Zwar seien keine knöchernen Teile des Schädeldachs verletzt worden. Jedoch hätten sich bei der Obduktion starke Unterblutungen zwischen harter und weicher Hirnhaut gezeigt „als Folgen abrupter Beschleunigung des Kopfes“. Oberflächliche Gefäße am freischwimmenden Gehirn wurden dabei überdehnt, ein- oder abgerissen.
Der Rechtsmediziner führte aus, solche Verletzungen seien nicht sehr häufig, träten aber regelmäßig auf. Intensive Faustschläge und Fußtritte, wie sie Zeugen im vorliegenden Fall geschildert hätten, kämen als Ursache in Betracht. Professor Dr. Peschel informierte weiter über einen „Profilmusterabdruck durch einen Tritt“ im Gesicht des 30-Jährigen.
Der Sachverständige für Biomechanik, Dr. Adam Adamec vom gleichen Institut, erläuterte weitere Details. Unter anderem unterstrich er: „Beim Stampfen auf den am Boden aufliegenden Kopf, ob durch einen Tritt oder einen Schlag, sind derartige Verletzungen nicht zu erwarten. Nur wenn der Kopf, wie von Zeugen berichtet, angehoben war, treten sehr hohe Beschleunigungen auf.“ Insgesamt gebe es keine singuläre Todesursache: Vielleicht war es der Schlag, vielleicht der Tritt – oder eine Kombination daraus.“ Ob der 30-Jährige unmittelbar vor dem letzten Tritt noch gelebt habe, könne er ebenfalls nicht definitiv sagen – so Dr. Adamec.
„Wir haben erstaunlich sich deckende Zeugenaussagen“, konstatierte Professor Dr. Peschel im zweiten Teil seines Gutachtens. Dennoch könne er nicht feststellen, welche der Gewalteinwirkungen – ob Schläge oder Tritt – zum Tod des 30-Jährigen geführt hätten. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Gefäßverletzung stattgefunden habe, seien Kreislauf und Herzfunktion geschädigt worden. „Der Tod ist kein punktuelles Ereignis“, hob der Rechtsmediziner heraus.
Fortsetzung
am 16. Juni
Am ersten Prozesstag hatten die Verteidiger aus München im Namen des 49-Jährigen erklärt, sie nähmen einen anderen Ablauf des Geschehens an – welchen genau, dazu äußerten sich Dr. Adam Ahmed und Dr. Timo Westermann allerdings nicht. Sie stellten jedenfalls eine „Siegerpose“ ihres Mandanten in Abrede. Ob die Anwälte weitere Zeugen beantragen werden, ist noch offen. Möglicherweise sind zusätzliche Verhandlungstermine erforderlich.
Die Hauptverhandlung geht am 16. Juni weiter.