Schräge Nummer mit dem Schild

Weil der Neigungswinkel des Kennzeichens zu groß war: 26-Jähriger muss Geldbuße zahlen

Traunstein – Eine EU-Vorschrift, wonach der Neigungswinkel eines Kraftradkennzeichens maximal 30 Grad betragen darf, bescherte einem 26-Jährigen eine Strafanzeige, einen Strafbefehl und – nach seinem Einspruch – eine mündliche Verhandlung am Dienstag vor dem Amtsgericht Traunstein. Mit Zustimmung de

Samstag, 8. November 2025

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