Traunstein – Eine EU-Vorschrift, wonach der Neigungswinkel eines Kraftradkennzeichens maximal 30 Grad betragen darf, bescherte einem 26-Jährigen eine Strafanzeige, einen Strafbefehl und – nach seinem Einspruch – eine mündliche Verhandlung am Dienstag vor dem Amtsgericht Traunstein. Mit Zustimmung der Anklagevertreterin wie des Fahrzeugeigners stellte Richter Wolfgang Ott das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße von 500 Euro vorläufig ein.
Auf der Axdorfer Straße in Traunstein war das Motorrad mit dem gekippten Nummernschild bei einer Verkehrskontrolle am 19. Juli 2019 aufgefallen. Beim Nachmessen ergab sich ein Neigungswinkel von 58 Grad. Damit war das Kennzeichen nach Aussage eines Polizeizeugen vor Gericht nicht mehr erkennbar. Der Angeklagte erklärte, er habe das Fahrzeug in diesem Zustand gekauft und nichts verändert.
Die EU-Vorschrift und ihre Folgen erläuterte Richter Wolfgang Ott. Bei einem Winkel zwischen 30 und 50 Grad liege eine „Ordnungswidrigkeit“ vor, die mit zehn Euro geahndet werde. Allerdings sei der festgestellte Winkel mit 58 Grad deutlich höher. Aus Sicht des Gerichts sei eine Geldbuße von 500 Euro angemessen. Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, hielt 150 Euro für ausreichend, womit die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden war: „Unter 500 Euro geht nichts.“
Darauf einigten sich schließlich alle Beteiligten. Wenn der Betrag bis Mitte Juli bei der Deutschen Verkehrswacht Traunstein eingegangen ist, ist alles erledigt. Der junge Mann gilt weder als vorbestraft und noch bekommt er einen Eintrag in Flensburg. Monika Kretzmer-Diepold