Rosenheim – Bezahlen allein reicht nicht. Wer derzeit ein Restaurant besucht, muss auch seinen Namen hinterlassen, um zum Schutz gegen das Coronavirus mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Eine Vorgehensweise, die nun seit rund drei Wochen praktiziert wird. Und von einigen Wirten durchaus kreativ angegangen wird.
Florian Lerche, Wirt der Alpenrose in Grainbach, und sein Team haben sich im Vorfeld viele Gedanken gemacht. Mit dem Datenschutz seien die Gastronomen ohnehin vertraut, habe man sich doch vor gut einem Jahr ausführlich mit der Datenschutzgrundverordnung der EU auseinandersetzen müssen.
Karteikarte samt
Wäscheklammer
Eine seiner Bedienungen hatte schließlich die Idee mit einer Karteikarte. Jeder Tisch erhalte eine Karte samt Wäscheklammer, an der ein Stift befestigt wird. Die Gäste notieren darauf ganz in Ruhe Name, Adresse und Telefonnummer. „Bis jetzt klappt das super“, sagt Lerche.
Die Wirte müssen die gesammelten Daten ihrer Gäste schützen. So müssten Besucherdaten vor den Blicken Dritter geschützt sein, berichtet Alexander Filip, Bereichsleiter des Bayerisches Landesamts für Datenschutzaufsicht. „Meist geht es dabei darum, dass Daten in Listen gesammelt werden, die nicht vor den Blicken der jeweiligen anderen Gäste geschützt sind.“ Beschwerden seitens der Gäste gebe es zurzeit nur in einer überschaubaren Anzahl. Rund 20 Gäste bayernweit hätten sich beim Landesamt beklagt.
Eine Zettelwirtschaft ist es für viele Gastronomen. Doch die Daten dürfen auch digital erhoben werden, sofern die herkömmlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen gewahrt würden, sagt Filip. Es gebe keine Unterschiede zu sonstigen Verarbeitungen personenbezogener Daten, nun sei eben Corona der Grund.
Sollte die Dokumentationspflicht noch länger bestehen, würde Edgar Haubner möglicherweise auf eine App zurückgreifen. Er betreibt die Dinzler Cafés in Raubling und am Rosenheimer Max-Josefs-Platz. Im Moment ist er allerdings noch guter Dinge und hat ein aus seiner Sicht tragfähiges Konzept entwickelt: „Wir benutzen Einmalspeisenkarten in DIN A3, auf die schon eine Datenschutzerklärung gedruckt ist. Der Gast trägt sich dort ein.“
Nach der Bestellung werde die Speisenkarte eingesammelt, in einem Ordner abgeheftet und über Nacht weggesperrt. Somit sei auch die gesetzlich vorgeschriebene Vernichtung der Daten nach einem Monat leicht zu handhaben. „Wenn jemand in unserem Betrieb in der Stadt nur einen Cappuccino trinken möchte, ist das schon eigenartig, wenn er die Daten hinterlassen muss“, sagt Haubner.
Die Vorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Rosenheim, Theresa Albrecht, sieht sich und ihre Mitgliedsbetriebe mit sehr viele Regelungen konfrontiert. Zumal sich die Auflagen binnen weniger Tage änderten. Die Erfassung der Gäste ist ein zusätzlicher Aufwand für die Branche: „Immer noch mehr Arbeit für weniger Umsatz“, sagt Albrecht.
„Wir machen das, weil wir müssen.“ Reißen würde sich darum sicherlich kein Wirt, sagt auch Christian Saller vom Badehaus in Bernau-Felden. Die Gäste reagieren gemischt: Einerseits gebe es viele, die verstehen, dass der Gastronom das machen muss. Aber Gäste, die ihre Daten nicht hinterlassen wollen, seien auch da. „Die können wir dann leider auch nicht bedienen.“ Zum Teil gebe es auch Kunden, die grundsätzlich keinen Mundschutz tragen möchten. Auch hier verweigert Christian Sallers Team die Bewirtung.
Rübezahl und Horst Seehofer haben ihren Namen bereits bei Florian Geiger, Wirt vom Maxlrainer Bräustüberl, hinterlassen. Zumindest haben sie sich als solche ausgegeben. „Nicht alle Gäste nehmen die Vorgabe so ernst“, sagt Geiger, der in diesen Fällen nachhaken muss. Geigers Betrieb ist nach eigener Auskunft der größte Biergarten im Kreis Rosenheim. Unter normalen Bedingungen finden dort 950 Menschen Platz, aktuell sind es ungefähr 400. Sollte sich jemand infiziert haben, müssten sehr viele Gäste kontaktiert werden. Mit der jetzigen Auflage lässt sich nicht nachvollziehen, wo jemand saß und mit wem am Nebentisch. Denn nur die Zeit ist dokumentationspflichtig, nicht aber eine Tischnummer.
Ob das so sinnvoll ist? Nach Auskunft von Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamts Rosenheim, würde eine Erfassung der Tischnummern der Behörde im Fall einer Infektion die Arbeit deutlich erleichtern. „Gerade die Geschwindigkeit ist ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, die Infektionsketten wirksam zu unterbrechen“, sagt Hierl. Aus seiner Sicht könne und müsse der Gesetzgeber nicht jedes Detail regeln.
Infektionsschutz
vor Datenschutz
Selbst der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zeigt sich hier großzügig. Er sieht keine Gefahr, sollte erfasst werden, wer wo sitzt. „Datenschutz ist nie statisch und unterliegt immer einer Interessensabwägung“, sagt Petri. In diesem Fall ginge der Infektionsschutz vor.
Zur Frage der Nachvollziehbarkeit appelliert Petri an die Wirte, die im Rahmen eines eigenen Hygienekonzepts durchaus einen Spielraum haben und auch die Tischnummer erfassen könnten, um Infektionsketten besser nachvollziehbar zu machen. „Ich mache aber keinen Wirt einem Vorwurf, der das nicht tut. Die Gastronomen sind ohnehin schon am Limit.“