Kriminelles Handeln oder Fahrlässigkeit?

von Redaktion

Sparkassenmitarbeiter müssen sich wegen dubioser Kreditvergaben vor Gericht verantworten – Fortsetzung im Juli

Rosenheim/Feldkirchen-Westerham – Vor dem Schöffengericht Rosenheim wird unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler aktuell gegen zwei Mitarbeiter der Sparkasse Bad Aibling-Rosenheim verhandelt. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, in 33 Fällen bewusst Kredite vergeben zu haben, die niemals zurückbezahlt werden konnten (wir berichteten). Weil die Staatsanwaltschaft 17 dieser Vergaben bereits nach Strafprozessordnung eingestellt hatte, ging es in der Anklage lediglich noch um 16 Fälle, die hier verhandelt wurden.

Die Mehrzahl der nicht wieder einbringlichen Kredite waren vorab in einer anderen Sparkassen-Filiale an der Westgrenze des Landkreises Rosenheim vergeben worden. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen (zwischenzeitlich teils entlassen oder pensioniert) haben eine weit höhere Anzahl und Schadenssumme zu verantworten, weshalb sie zum Landgericht in Traunstein angeklagt sind und ihnen eine weit höhere Straferwartung droht. Das Gericht hat nun herauszufinden, ob es sich bei diesen Kreditvergaben um Schlamperei, Unwissenheit oder Fahrlässigkeit handelt, oder ob sie es zumindest billigend in Kauf genommen haben hier Untreue-Handlungen zum Schaden der Sparkasse begangen zu haben.

Vermittler hatte
eine besondere Rolle

Dass es diese Vorgänge gab, ist unstrittig. Eine wesentliche Rolle dabei spielten ein türkischstämmiger Vermittler. Dieser war um 2010 Mitarbeiter bei der Lohnsteuerhilfe in Kolbermoor. Zu dieser Zeit hatte er Kenntnisse über die finanziellen Verhältnisse seiner – in der Mehrzahl – türkischstämmigen Klienten. So diese Steuerrückzahlungen anlegen wollten, half er, diesen Bausparkassenkredite zu installieren, um diverse Immobilien zu erwerben.

Dubios wurde es ab Mai 2016, als dieser Vermittler begann, nicht mehr Immobiliengeschäfte zu vermitteln sonder auf Konsumkredite umstieg. Dem damaligen Gebietsdirektor blieb nicht verborgen, dass die relativ kleine Filiale im Westen plötzlich enorme Kreditumsätze generierte.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier, hob in einer Erklärung darauf ab, sein Mandant habe dies als nachdrücklichen Auftrag aufgefasst und möglicherweise deshalb Anträge nicht gewissenhaft genug behandelt. Der Verteidiger der zwischenzeitig pensionierten Mitarbeiterin unterstrich die untergeordnete Tätigkeit seiner Mandantin, der eine kriminelle Untreue keinesfalls zu unterstellen sei. Als Zeuge wurde der „Geldwäsche-Beauftragte“ befragt, der innerhalb der Sparkasse gewissermaßen als interne Polizei fungiert. Er hatte am 6. März 2017 den Auftrag bekommen die Kreditvergaben der benannten Filialen zu überprüfen.

Schnell war ihm eigenen Angaben zufolge klar, dass es sich hier um grobe Fehler, bis hin zu betrügerischen Aktionen handelte. Bereits 2017 erstattete er im Auftrag der Sparkasse bei der Kriminalpolizei Rosenheim Anzeige gegen Unbekannt und übersandte der Ermittlerbehörde Unterlagen, Protokolle und Erkenntnisse.

Vor Gericht gab er seiner Verwunderung Ausdruck, dass man den Vermittler nicht näher unter die Lupe genommen habe. Erstaunlich der anschließende Auftritt des türkischen Vermittlers als Zeuge. Der Mann, der von den Angeklagten als souverän auftretend geschildert worden war, zeigte sich wenig beeindruckend. Er behauptete, in allen Fällen als kostenloser Berater tätig gewesen zu sein.

Zahlreiche
Zeugen befragt

Der zweite Verhandlungstag begann damit, dass die Staatsanwaltschaft den Verständigungsvorschlag zurückwies. So wurden weitere Zeugen notwendig. Zwei der Kreditnehmer folgten der Ladung als Zeugen nicht, wurden mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro belegt und werden zu einem nächsten Verhandlungstag vorgeführt werden. Der nächste Zeuge war der frühere Gebietsdirektor, der als erster die Sachlage sondiert und 2016 veranlasst hatte, dass die Kreditanträge der Filiale in Westerham weitergereicht wurden.

Als letzter Zeuge erklärte der Leiter der Kreditabteilung, dass im Bankgewerbe ohne ein Grundvertrauen in die Kunden und besonders in die Mitarbeiter ein Geschäft gar nicht möglich wäre. Zu viele Kriterien machten das unmöglich. Deshalb seien bei den Konsumentenkrediten nur ein Prozent an Ausfällen die Regel.

Ein besonderer Dreh war vor Gericht der Umstand, dass die Kreditnehmer nicht nur ein Girokonto eröffnen mussten, sondern dort auch mindestens den Betrag für zwei Rückzahl-Raten belassen. So wurde der Ausfall der Rückzahlung für die erste Zeit verschleiert. Die Verhandlung wird fortgesetzt,

Theo Auer

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