Traunstein/Bergen – Ein 63-jähriger Akademiker mit knapper Rente wollte gegen 2000 Euro Kurierlohn fast 15 Kilogramm Marihuana in einem Pkw von Montenegro nach Deutschland schmuggeln. Die Fahrt beendeten aufmerksame Schleierfahnder der Polizeiinspektion Piding am 6. November 2019 mit einer Kontrolle an der Rastanlage der Autobahn A8 Salzburg – München bei Bergen. Den Drogenkurier verurteilte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern wegen illegaler Einfuhr und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, jeweils in nicht geringer Menge, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Der Pensionist, früher Gerichtsgutachter, war mit dem Mittelklassewagen seines Sohnes auf die Reise von Südosteuropa Richtung Frankfurt gegangen. Sein Auftraggeber, ein gewisser „Carli“, hatte ihm in seiner Heimatstadt in Montenegro in den ersten Novembertagen 2019 zwei Reisetaschen mit insgesamt 30 Paketen Marihuana übergeben.
Der Angeklagte verbaute das Rauschgift in dem Pkw Renault Megane in serienmäßigen Hohlräumen unter den Fußmatten und den Fahrzeugsitzen. Während der Fahrt über Kroatien, Slowenien und Österreich stand der 63-Jährige ständig mit „Carli“ in telefonischer Verbindung.
Im Visier der
Schleierfahnder
Nach Passieren des Grenzübergangs Walserberg geriet der Wagen ins Visier der Schleierfahnder. Beim Stopp des Fahrzeugs an der Raststätte Hochfelln- Nord registrierte die Streife einen Geruch nach Marihuana aus dem Autoinneren. Einer der Beamten hob eine Fußmatte an. Sofort erblickte er verdächtige silberfarbene Päckchen. Im Dienstgebäude in Piding tauchten bei genauer Untersuchung insgesamt 30 Drogenpakete auf. Spezialisten konnten DNA-Spuren des Angeklagten sowohl an einem der Päckchen als auch an der Unterseite der Fußmatte nachweisen.
Staatsanwältin Andrea Litzlbauer plädierte gestern auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, während der Verteidiger, Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein, eine unbezifferte, aber deutlich mildere Strafe beantragte. Im „letzten Wort“ schämte sich der 63-Jährige für seine Tat.
Die Betäubungsmittel hätten das 236-fache der nicht geringen Menge betragen, hob Vorsitzender Richter Erich Fuchs im Urteil hervor. Der Angeklagte habe relativ frühzeitig ein Geständnis abgelegt. Andererseits wäre der Drogenschmuggel ziemlich einfach nachzuweisen gewesen. Unter den strafmindernden Aspekten nannte Fuchs, dass das Marihuana eine leichte Droge und die 14,8 Kilogramm nicht auf dem Markt gelandet seien. Die Verstecke zeugten nicht von hoher krimineller Energie: „Das Ganze war einfach gestrickt.“ Der 63-Jährige habe wohl in nicht sehr rosigen wirtschaftlichen Verhältnissen gelebt.
Negativ wirkten sich die große Menge Marihuana und eine Vorstrafe in Montenegro aus. Erst vier Monate vor der Tat sei der Angeklagte aus der Haft entlassen worden, merkte Fuchs an.