Skurriler Klassenkampf zu Ende

von Redaktion

Frischpack und Protestwagerl: Nach Vergleich kein Zurück mehr für Ex-Mitarbeiterin

Tuntenhausen/Kolbermoor/ München – Es war ein langer Arbeits- und Klassenkampf am Straßenrand, in dieser plakativen Form wohl bundesweit einzigartig: Immer wieder setzte eine Mitarbeiterin der Firma Frischpack den Dauer-Streit mit ihrem Arbeitgeber effektvoll mit Protestparolen an der Kolbermoorer Staatsstraße in Szene. Jetzt kam es in München zu einem Vergleich, die siebte Kündigung ist damit nun wirksam.

„Endlich ist der Fall zu den Akten gelegt“, atmet man beim Käseverpackungs-Unternehmen in Tuntenhausen auf. Jahrelang stand ein Anhänger mit immer neuen Plakaten an der Staatsstraße in Kolbermoor. Die Texte darauf schossen sich ausschließlich auf Frischpack ein. Aufgestellt hatte den Wagen stets eine Mitarbeiterin der Firma, zusammen mit ihrem Lebensgefährten.

Manche nervt es, andere schmunzeln

27 Jahre arbeitete die Frau für Frischpack. Nach einem langen juristischen Hickhack hat das Landesarbeitsgericht (LAG) in München nun einen Vergleich vorgeschlagen, den beide Seiten akzeptierten. „Damit ist das Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen, es ist kein Widerruf möglich“, bestätigte LAG-Richterin Christiane Nollert-Borasio am Mittwoch auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.

Für die Ex-Maschinenführerin bedeutet dies: Diesmal gibt es kein Zurück in die Firma mehr. Sie kritisiert, das LAG habe sich lediglich mit dem in ihren Augen vorgeschobenen Kündigungsgrund beschäftigt: dem Hausfriedensbruch durch ihren Lebensgefährten. Das wahre Motiv für den Rauswurf habe hingegen keine Rolle gespielt: ihre scharfe Kritik an den Arbeitsbedingungen, vor allem an den noch sehr jungen Vereinbarungen zur Vergütung der Wege- und Umziehzeiten im Betrieb. Diese „Zustände“ rückt der Hänger mit den selbst gemalten Plakaten seit Jahren ins Blickfeld der Öffentlichkeit. „Protest-Wagerl“ oder „Prozessvorschau- Wagerl“ haben die OVB-Heimatzeitungen das Gefährt einmal getauft – eine Formulierung, die viele Kolbermoorer und Autofahrer im westlichen Kreis Rosenheim, die immer wieder daran vorbeifuhren, übernommen haben.

Einige wunderten sich über die bunten klassenkämpferischen Parolen, andere schmunzelten, manche nervten die Taferl mit Slogans wie „Nein zu Arbeitshetze, Unternehmerwillkür und Lohnbetrug“ oder „Für menschenwürdige Lohn- und Arbeitsbedingungen“.

Auch die Geschäftsleitung der 300-Mitarbeiter-Firma in Mailling (Gemeinde Tuntenhausen), die mit ihren maßgeschneiderten Lösungen auf dem Gebiet der Käseverarbeitung, Schneide- und Verpackungstechnik europaweit eine Größe ist, war über so viel öffentliche „Publicity“ nicht begeistert.

Zur ersten Kündigung war es gekommen, nachdem die Betriebsrätin im Oktober 2017 Flugblätter vor den Werkstoren in Mailling verteilt hatte.

Unter der Überschrift „Nicht den Profit – das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt“ wurde in dem Schreiben „menschenverachtende Leiharbeit“ verurteilt, nach „menschenwürdigen Lohn- und Arbeitsbedingungen“ und nach dem „Ende von Arbeitshetze und Sonderschichten“ in dem Betrieb gerufen. In einem „Offenen Brief“ an die Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) und einem weiteren Papier legte der Lebensgefährte der Mitarbeiterin als Verfasser noch einen drauf – um die „Schweinereien öffentlich zu machen“.

Viele Flugblätter
und ein Hausverbot

Dennoch machte das Arbeitsgericht Rosenheim den Rauswurf rückgängig. Die unbequeme Mitarbeiterin musste wieder eingestellt werden, ihrem Lebengefährten erteilte Frischpack Hausverbot. Als ihn die Maschinenführerin dennoch zum Werksverkauf aufs Firmengelände mitbrachte, folgte die nächste Kündigung – wegen Beihilfe zum Hausfriedensbruch. Aber die Justiz bremste die Firma im Juni 2019 wieder aus – und so zog sich die Geschichte hin: weitere Differenzen, Gütetermine, Kündigungen, Verhandlungen, Urteile und Berufungen folgten – angekündigt und begleitet von immer neuen Texten und Parolen auf dem Wagerl.

Den Arbeitskampf führte das Paar allerdings allein. „Es ist nicht unsere Art, mit Wagen am Straßenrand Politik zu machen“, hatte Georg Schneider von der NGG schon anfangs betont. Der NGG-Geschäftsführer in der Region Rosenheim-Oberbayern gilt nicht gerade als ein Mann, der einen Schmusekurs mit Arbeitgebern fährt.

Doch nicht nur mit der Wahl ihrer Mittel, sondern auch inhaltlich hat die Mitarbeiterin in den Augen Schneiders den Bogen weit überspannt. „Gerade was die Umkleide- und Wegezeiten betrifft, haben wir hart mit der Frischpack-Geschäftsführung verhandelt und eine akzeptable Vereinbarung erzielt“, betonte er am Mittwoch im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen.

Die Regelung unterscheide sich kaum von den Lösungen, wie sie zuletzt auch mit anderen Käseverarbeitern in der Region gefunden wurden, unter anderem mit dem Wendelstein-Käsewerk in Bad Aibling, mit Bergader in Waging oder Meggle in Wasserburg. „Der Betriebsrat in Mailling leistet eine „Super-Arbeit“, so Schneider. Gleichzeitig kritisiert der Gewerkschafter die Entwicklungen in Sachen Werkverträge und Tarifbindung scharf. Das betreffe allerdings nicht nur Frischpack, sondern die ganze Lebensmittelbranche: „Leider werden inzwischen sogar Kernproduktionen über Werkvertragsfirmen abgewickelt.“

Vergleich beendet Prozessmarathon

Doch das kümmert ein Landesarbeitsgericht wenig, solange es keine Rechtsverstöße gibt. Dort zeichnete sich in dem Berufungsverfahren vor der dritten Kammer ab, dass das LAG die Kündigung für wirksam halten könnte. Also akzeptierte die Mitarbeiterin auf Anraten ihrer Anwältin den Vergleich – und damit auch den Rauswurf.

Frischpack verweist indessen darauf, dass das LAG der Rechtsauffassung der Firma in allen Punkten gefolgt sei. Damit sei der Fall erledigt. „Darüber sind wir froh und konzentrieren uns nun wieder voll aufs Tagesgeschäft“, so Horst Luchtefeld, einer der Geschäftsführer. Der 26-jährigen Zugehörigkeit der Maschinenfrau zum Unternehmen trage der Vergleich Rechnung.

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