Daxenfeuer: Eine brenzlige Angelegenheit

von Redaktion

Kreisbrandrat Richard Schrank aus Kolbermoor im Interview über Gefahren und umweltfreundlichere Alternativen

Rosenheim/Kolbermoor – Immer wieder lösen Daxenfeuer Fehlalarme bei den Feuerwehren in der Region aus. Wie vor wenigen Wochen in einem Bergwald an der Hochries, bei dem sechs Feuerwehren ausrückten. Kein Einzelfall, wie Kreisbrandrat Richard Schrank (55) im Interview mit den OVB-Heimatzeitungen zu verstehen gibt.

Herr Schrank, was genau versteht man unter einem Daxenfeuer?

Von einem ,Daxenfeuer‘ spricht man umgangssprachlich, wenn man das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen überwiegend aus der Land- und Forstwirtschaft bezeichnet. Dabei wird Geäst von Sträuchern und Bäumen verbrannt.

Wie viele Fehlalarme gibt es jährlich im Landkreis Rosenheim wegen eines Daxenfeuers?

Die 118 Feuerwehren im Landkreis leisten in etwa 5500 bis 6000 Einsätze jährlich. In der Regel sind es im Jahr etwa zehn bis 15 Falschalarmierungen, verursacht durch „Irrtum des Meldenden“, die auf ein Daxenfeuer zurückzuführen sind. Heuer gab es aber entgegen bestehender Vermutungen keine Steigerung der Falschalarmierungen im Vergleich zum Vorjahr.

Daxenfeuer müssen seit einiger Zeit nicht mehr angemeldet werden, oder?

Das ist richtig. Seit dem 1. Januar 2018 ist das bei der Integrierten Leitstelle in Rosenheim (ILS) nicht mehr erforderlich.

Können Daxenfeuer weiterhin freiwillig gemeldet werden?

Freiwillige Anmeldungen gibt es nicht. Entweder dürfen die pflanzlichen Abfälle genehmigungsfrei verbrannt werden oder das Verbrennen muss von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden. Wird das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von einer Gemeinde genehmigt, kann diese auch das Verbrennen der Abfälle bei der ILS melden.

Wie war das zuvor geregelt?

Zuvor war es seit vielen Jahren gängige Praxis, dass Daxenfeuer bei der Integrierten Leitstelle Rosenheim telefonisch gemeldet und erfasst wurden. Allerdings waren dies an einigen Tagen mehr als 100 gemeldete Feuer, die nicht mehr sinnvoll zu verwalten waren. Das hat die ohnehin sehr anspruchsvolle Arbeit in einer ILS nur noch unnötig belastet. Trotz gemeldeter Daxenfeuer kam es aufgrund von Irrtum des Meldenden zu Falschmeldungen und somit zu Falschalarmierungen. Im Prinzip konnten trotz Meldung keine Einsätze verhindert werden.

Weshalb?

Leider ändert sich das Verhalten der meldenden Personen seit vielen Jahren in der Weise, dass Notrufe im Vorbeifahren abgesetzt werden. Oft aus einem fahrenden Fahrzeug mit dann ungenauen Angaben zu dem Ereignis, dem Ereignisort, Anzahl von möglichen Verletzten oder sonstigen wichtigen Informationen. Bei so einem Notruf kann ein gemeldetes Feuer nie exakt der Notrufmeldung zugeordnet werden, das ist extrem schwierig. Da hat die Leitstelle keinen Handlungsspielraum! Sie muss die zuständige Feuerwehr alarmieren, um eine Erkundung vor Ort zu gewährleisten.

Wie könnten Falschalarmierungen vermieden werden?

Grundsätzlich sollte sich der Melder einer Gefahrenlage tatsächlich vergewissern, dass er wegen eines konkreten Vorfalles die Notrufnummer wählt. Mit der Nummer 112 erreicht er in der Regel die Integrierte Leitstelle Rosenheim (ILS), welche die Kräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr alarmiert.

Was muss bei einem Daxenfeuer grundsätzlich beachtet werden?

Laut Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) darf ein Verbrennen stattfinden, wenn es aus forst- oder almwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Voraussetzung ist jedoch ein Schutzstreifen um die Feuerstelle. Bei starkem Wind darf kein Feuer angezündet werden, zudem sei grundsätzlich sicherzustellen, dass die Glut bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist. Bewacht werden muss das Feuer von mindestens zwei Personen, die über 16 Jahre alt sind, mit einem geeigneten Löschgerät. Zulässig ist das Verbrennen darüber hinaus nur an Werktagen von 6 bis 18 Uhr. Auch Nachteile oder Belästigungen durch Rauchentwicklung seien zu verhindern.

Und gibt es auch Tipps, wie man ein Daxenfeuer am besten abhält?

Grundsätzlich gilt es, die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe beziehungsweise den Graslandfeuerindex zu beachten. Weiter sollte man sich überlegen, ob das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen noch zeitgemäß ist, oder ob man nicht auf andere, umweltfreundlichere Alternativen zurückgreift.

Diese wären zum Beispiel?

Häckseln oder Kompostieren wären umweltfreundlichere Beseitigungsmethoden.

Abschließend noch eine letzte Frage: Welche Strafen drohen, wenn man illegal Daxen verbrennt?

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 50000 Euro belegt werden. Außerdem müsste die Gemeinde, wenn ein Feuerwehreinsatz erfolgt, Einsatzkosten gegenüber dem Verursacher geltend machen.

Interview: Barbara Forster

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