Bad Feilnbach – Die Polizei wurde am vergangenen Samstag, gegen 14.30 Uhr, an den Jenbach nach Bad Feilnbach gerufen. Dort trafen die Beamten auf eine fünfköpfige Familie, die eine Feuerstelle eingerichtet hatte und dabei war, ein Lamm zu grillen. Das Grillen ist aber im Umkreis von 100 Metern zu einem Wald nicht gestattet, sofern man nicht über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Das teilt die Polizei in einer Pressemeldung mit. Generell gelte laut des Bayerischen Waldgesetzes besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer oder glimmenden Gegenständen in der Nähe von Wäldern. Die Polizisten untersagten das Grillen und forderten die Familie auf, das Feuer zu löschen. Dem Landratsamt wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt.