Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

„Eine Verschärfung hat keine abschreckende, präventive Wirkung“

von Redaktion

Marianne Guggenbichler vom Kinderschutzbund im Interview über Verschärfung des Strafrechts in puncto Kindesmissbrauch

Rosenheim – Auf Wunsch zahlreicher Politiker sollen Kindesmissbrauch und der Handel mit Kinderpornografie künftig als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen bestraft werden. Eine derartige Gesetzesänderung will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bald vorlegen. Marianne Guggenbichler, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Rosenheim, sähe dagegen lieber einen anderen Bereich im Kampf gegen Kindesmissbrauch gestärkt, wie sie im Interview mit den OVB-Heimatzeitungen zu verstehen gibt.

Was halten Sie von den Vorschlägen der Justizministerin, das Strafrecht zu verschärfen? Wird das zu weniger Missbrauch führen?

Zum einen ist es sinnvoll, die derzeitige Einordnung von Verfahren mit Blick auf die Betroffenen zu überprüfen. Denn die Einstellung eines Verfahrens oder eine Bewährungsstrafe ist ein schlechtes Signal an die Betroffenen. Zum anderen hat eine Verschärfung keine abschreckende, präventive Wirkung. Ein Großteil der Taten ereignet sich im nahen Umfeld der Kinder und wird von Vertrauenspersonen begangen, es besteht somit ein Macht- und Abhängigkeitsverhältnis. Dies führt bei den Betroffenen zu einem Loyalitätskonflikt und Geheimhaltungsdruck, darum ist die Dunkelziffer in diesem Bereich so hoch.

Was ist aus Ihrer Sicht die beste Prävention bei Sexualdelikten an Kindern?

Da wäre zum einen eine sichere Finanzierung der schon bestehenden, guten Präventionsangebote und Programme. Dabei geht es darum, Kinder zu stärken – sie erfahren dort zum Beispiel, dass es gute und schlechte Geheimnisse gibt. Aufseite der Erwachsenen erscheint eine Aufklärungs- und Präventionskampagne sinnvoll, denn Kinder brauchen Erwachsene, die aufmerksam sind und ihnen zuhören – so müssen sich Kinder im Durchschnitt an bis zu sieben Erwachsene wenden, bevor ihnen zugehört und geglaubt wird. Weiter gehören auch Fortbildungsinitiativen für das Personal an Kindertageseinrichtungen, Schulen, in Sport- und Musikvereinen dazu – überall dort, wo sich Kinder aufhalten. Optimal wäre eine Integration des Themas in die jeweiligen Ausbildungsgänge.  

Mit welchen Arten von Missbrauch sind Sie in Ihrer Arbeit konfrontiert?

Wir erhalten Anfragen zum Thema Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt, auch sexualisierter Gewalt: von besorgten Eltern, Großeltern, Nachbarn. Wir klären gemeinsam mit den Anrufern, was die nächsten Schritte sein könnten und an wen sie sich wenden können, zum Beispiel das Jugendamt, den Frauen- und Mädchen-Notruf oder die Polizei.

Gibt es auch den Fall, dass sich Kinder direkt beim Kinderschutzbund melden?

Über das Kinder- und Jugend-Telefon wenden sich betroffene Kinder und Jugendliche an uns, das sind jedes Jahr zwischen zehn und elf Prozent aller in Rosenheim eingehenden Anrufe: 2019 waren es insgesamt 815 Beratungen, davon 82 zum Thema Gewalt und Missbrauch, zwei Drittel davon zu sexualisierter Gewalt. Dabei sind etwa doppelt so häufig Mädchen wie Jungen betroffen.

Was ist Ihr Wunsch an die Politik?

Wir wünschen uns, dass  Kinderrechte in den Verfassungen von Bundes- wie Länderebene verankert werden. Eine entsprechende Beteiligungskultur würde ebenfalls dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche mehr gehört werden. Eine weitere Beschleunigung der Verfahren und Entlastung der Betroffenen bei der Verfolgung sexualisierter Gewalt käme vor allem den Kindern zugute. Häufig erhalten sie erst nach diesen Verfahren therapeutische Unterstützung, um ihre Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden, dadurch wird ihr Leid noch zusätzlich verlängert.

Interview: Heidi Geyer

Polizei verzeichnet 50 Fälle in Stadt und Landkreis

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd gab es im Jahr 2019 im Bereich sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen insgesamt 50 Fälle in der Region. Davon betrafen 18 Fälle die Stadt, 32 den Landkreis. In 24 Fällen waren die Opfer Jugendliche, 36 Fälle betrafen Kinder unter 14 Jahren. Mehrere Delikte können auch unter ein einzelnes Tatvergehen fallen, somit entsprechen die Deliktzahlen nicht den Opferzahlen.

Die Zahlen können sich auf Internettaten wie beispielsweise das sogenannten „Grooming“ ebenso wie auf körperliche Delikte beziehen. „Grooming“ bezeichnet das Phänomen, dass Täter gezielt über das Internet Kontakt zu ihren Opfern anbahnen. Oft schmeicheln sie den Opfern, um ihr Vertrauen zu erlangen.

Im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften sind im Jahr 2019 28 Fälle kinderpornografischen Inhalts und vier Fälle jugendpornografischen Inhalts in Landkreis und Stadt Rosenheim gemeldet. Die Bandbreite reicht von anstößigen Fotos in Chatgruppen bis zum professionellen Handel.

Die Polizei ruft Eltern dazu auf, auch mal die Chatverläufe ihrer Kinder zu kontrollieren und Verhaltensveränderungen ihrer Kinder aufzugreifen. Im Bereich der Internet-Kriminalität würden Täter Opfer oft unter Druck setzen. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist der sexuelle Missbrauch von Kindern um 15 Prozent im gesamten Gebiet des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd gestiegen: von 145 Delikten im Jahr 2018 auf 167 im Jahr 2019. Die Aufklärungsquote liegt bei fast 90 Prozent. hgy

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