Rosenheim – Weil er einen vier Monate alten Säugling so heftig geschlagen hatte, dass dieser bei einer Untersuchung zahlreiche Hämatome aufgewiesen hatte, ist ein 36-jähriger Rosenheimer zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Vater von Zwillingen wollte den Strafbefehl zunächst nicht akzeptieren, räumte die Vorwürfe dann aber letztlich vor Gericht ein.
Misshandlung einer Schutzbefohlenen
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Rosenheim hatten gegen den Vater von Zwillingen einen Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis mit Bewährung wegen der „Misshandlung einer Schutzbefohlenen“ erlassen. Er hatte der Anklage zufolge ein Kind so heftig gegen die Stirn geschlagen, dass bei dem Säugling die Gefahr einer lebensgefährliche Verletzung bestand. Der 36-jährige Tiefbauhelfer legte dagegen Einspruch ein – und so kam es jetzt zur Verhandlung vor dem Jugendgericht unter dem Vorsitz von Richterin Verena Köstner.
Nach Aussage des Angeklagten seien er und die Mutter der Kinder von den Mitarbeitern des Jugendamtes schikaniert worden. Diese hätten seine Partnerin gegen ihn beeinflussen wollen, was in der Folge immer wieder zu Streit zwischen ihnen geführt habe.
Der Angeklagte gestand ein, dass er an jenem Abend im Juli 2019 in Wut geraten war. Dies habe aber nichts mit dem damals vier Monate alten Säugling zu tun gehabt, den er an diesem Abend mit der Flasche gefüttert hatte, sondern mit der Mutter (19) der Kinder, mit der er inzwischen verheiratet ist. Zu dieser Zeit habe es wegen der Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt immer wieder Streit zwischen dem Paar gegeben. Zu keiner Zeit aber habe er sein Kind geschlagen.
Eine Aussage, der Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner offensichtlich wenig Glauben schenkte, weshalb er beim 36-Jährigen nachhakte. „Als erstes haben Sie in Ihrer Aussage zugestanden, dass Sie damals in Wut geraten sind. War es nicht so, dass Sie die Beherrschung verloren haben, weil das Kind nicht wie gewünscht essen wollte? Dass Sie auch recht grob waren, als Sie mit den Beinen des Kindes strampelten, um die Verdauung zu befördern? Und woher sollen sonst die Verletzungen und Hämatome gekommen sein, die im Krankenhaus festgestellt wurden?“
Als er den Angeklagten dann noch mit den Zeugenaussagen unmittelbar nach diesen Vorfällen konfrontierte, bat Verteidiger Walter Holderle um eine Unterbrechung, damit er sich nochmals mit seinem Mandanten beraten könne.
Beratungsgespräche Bewährungsgrundlage
Als Ergebnis dieser Aussprache zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück und gestand damit die Tat ein. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte dies, sodass die Strafe von einem Jahr Gefängnis mit Bewährung rechtskräftig wurde. Als Bewährungsauflage hat er Beratungsgespräche mit einer Erziehungsberatungsstelle zu absolvieren. Die Zwillinge befinden sich seit des Vorfalls in der Obhut von Pflegeeltern. Theo Auer