Rosenheim – Der Prozess gegen zwei Bundespolizisten, die 2018 in einem Restaurant in der Rosenheimer Innenstadt den Hitlergruß gezeigt und sich rassistisch geäußert haben sollen, ist am gestrigen Mittwoch fortgesetzt worden. Doch auch dieses Mal fiel im Amtsgericht Rosenheim kein Urteil. Ein Zeuge, auf dessen Befragung einer der Verteidiger bestand, konnte nicht gehört werden. Den Bundespolizisten wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
Wirt im
Zeugenstand
Der 57-jährige Wirt des Restaurants, in dem sich der Vorfall im August 2018 ereignet haben soll, erschien gleich zu Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal. Er konnte die Vorwürfe gegen die beiden Bundespolizisten nicht bestätigen. Er habe an diesem Abend keine Parolen gegen Ausländer vernommen und es seien auch keine Schimpfwörter gefallen, sagte er.
Nach eigenen Angaben kennt der Zeuge den Angeklagten aus Rosenheim seit 25 Jahren. Er sagte, dass dieser sich noch nie derartig geäußert habe. „So etwas würde er nie sagen“, beteuert der Zeuge. Er bestätigte jedoch die Aussagen von Zeugen des ersten Verhandlungstages, die geschildert hatten, dass die Angeklagten sehr betrunken gewesen seien. „Sie haben gut gezecht“, sagte er.
Die drei nächsten Zeugen waren an dem mutmaßlichen Vorfall nicht unmittelbar beteiligt oder anwesend. Alle kennen den Rosenheimer Bundespolizisten jedoch schon seit mehr als 20 Jahren, sind teilweise gut mit ihm befreundet. Auf die Frage von Richterin Simone Luger hin, ob sich der Angeklagte aus Rosenheim früher schon einmal rassistisch über Ausländer geäußert habe, schüttelt eine Zeugin nur den Kopf. „Mir ist noch nie etwas untergekommen“, sagt sie.
An jenem Augustabend im Jahr 2018 setzte ein Gast im Restaurant, der mit den beiden Angeklagten am Stammtisch saß, einen Notruf ab und informierte die Polizei über die angeblichen Äußerungen der Bundespolizisten. Er fertigte außerdem eine Videoaufnahme an, auf der die Kommentare zu hören sind. Daraufhin fuhren sechs Streifen zum Restaurant in der Innenstadt.
Der Zeuge absolvierte freiwillig einen Alkoholtest. Das sagte ein 24-jähriger Polizeibeamter aus, der gestern ebenfalls aussagte. Dieser Alkoholtest habe einen Wert von 1,6 Promille ergeben. Der Zeuge habe jedoch laut dem Polizeibeamten keine „wirren Aussagen“ gemacht, sondern bei dessen Befragung wiederholt gleiche Inhalte zu Protokoll gegeben. Ein weiterer Polizeibeamte gab an, dass die beiden Angeklagten einen Alkoholtest verweigert hätten.
Richterin Luger schlug nach der Anhörung der ersten sechs Zeugen vor, die Aufnahme, die einer der Zeugen anfertigte, anzuhören. Dagegen stellte Verteidiger Frank Eckstein aus München den Antrag, diese Aufnahme im Gerichtsverfahren nicht zu verwerten. Die Aufzeichnung sei ohne die Zustimmung aller Beteiligten erlangt worden und deshalb rechtswidrig. Die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten seien verletzt worden, als dessen nicht öffentlich gesprochenes Wort aufgezeichnet wurde.
Staatsanwalt Dr. Rainer Vietze aus Traunstein nahm daraufhin Stellung. Er erklärte, dass „öffentlich“ im rechtlichen Sinne bedeute, dass eine Handlung für eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar sein müsse. Dies sei bei dem Vorfall 2018 durchaus der Fall gewesen.
Wirt und Kellner des Restaurants waren vor Ort, der Stammtisch mit sieben bis acht Personen besetzt und auch an Nebentischen saßen Gäste. Außerdem befinde sich der Stammtisch im Außenbereich des Lokals neben der Fußgängerzone. Deshalb kam Staatsanwalt Vietze zu dem Schluss, dass der Zeuge sich durch die Aufnahme nicht strafbar gemacht habe. Er beantragte Widerspruch gegen den Antrag des Verteidigers sowie die Verwertung der Tonaufnahme.
Die Mitglieder des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zogen sich daraufhin zu einem Rechtsgespräch zurück. Die Verteidiger der Angeklagten fragten laut Vorsitzender Luger erneut an, ob es Möglichkeiten zur Einstellung des Verfahrens gebe. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft jedoch ab.
Stimmen
identifiziert
Auf der Tonaufnahme, die schließlich abgespielt wurde, konnten während der Ermittlungen die Stimmen der Angeklagten und die eines Mitglieds der Rosenheimer Sicherheitswacht identifiziert werden. Die Frau war an jenem Abend ebenfalls am Stammtisch anwesend und trat am ersten Prozesstag als Zeugin auf. Laut des achten Zeugen, ein Polizist, stützt diese Aufnahme die Aussage des Mannes, der nach dem Vorfall im Restaurant die Polizei rief.
Die Verhandlung wird am 10. Juli fortgesetzt. An diesem Tag wird auch ein Urteil erwartet.