Geiselnahme nur „Theater“

von Redaktion

Vorfall in der JVA Mühldorf: Haftstrafe für 28-Jährigen

Traunstein/Mühldorf – Eine bedrohliche Lage in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf mit vielen Einsatzkräften inklusive SEK vor knapp einem Jahr mit einem Brand und angeblicher Geiselnahme von fünf Mitgefangenen in einer Gemeinschaftszelle durch einen 28-jährigen Häftling (wir berichteten) entpuppte sich gestern vor dem Landgericht Traunstein als „Spaß“ und „Theater“. Vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs kam der Angeklagte mit eineinhalb Jahren Haft davon.

Der spektakuläre Fall begann gemäß Anklage am 23. Juli 2019 gegen 22.45 Uhr damit, dass der lettische Staatsangehörige Mobiliar an der Zellentür zertrümmerte. Anschließend setzte er mit Bettwäsche einen Schrank in Brand. Zwei Häftlinge erlitten leichte Rauchgasverletzungen, die Beamten löschten das Feuer mit einem Wasserschlauch durch die Türklappe.

Auf Russisch herumgeschrien

Kurz nach Mitternacht schrie der 28-Jährige dann wieder auf Russisch herum, beleidigte einen der Beamten. Er forderte, den Anstaltsleiter zu sprechen. Ansonsten werde er einen oder mehrere Zellengenossen „töten“. Jeder, der den Haftraum betrete, werde „abgestochen“.

Vor Gericht schien sich der 28-Jährige dann gestern bestens zu amüsieren. Er sprach von einem „Witz“ der Zelleninsassen, von „Theater“. Gemeinsam habe man zuvor selbstgebrauten Schnaps getrunken. Bei seiner Festnahme nach der „Tat“ hatte der Angeklagte gut 1,6 Promille Alkohol im Blut.

Das Landgericht Traunstein gelangte im Urteil zu Sachbeschädigung, versuchter und vollendeter Nötigung, Bedrohung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung. Eine Geiselnahme sei nicht verwirklicht worden, so die Feststellung des Vorsitzenden Richters Fuchs. kd

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