Kiloweise Kokain unter dem Sitz

von Redaktion

Landgericht verurteilt 36-jährigen Drogenkurier zu langer Haftstrafe

Traunstein/Bad Feilnbach – Schleierfahndern der Grenzpolizei Raubling gelang vor fünf Monaten ein weiteres Mal ein großer Fang: Sie zogen einen Pkw mit einem 36-jährigen Drogenkurier samt fast 3,6 Kilogramm Kokain unter dem Beifahrersitz auf der Autobahn A8 bei Bad Feilnbach aus dem Verkehr. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs schickte den geständigen Barkeeper aus Serbien gestern wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte für fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Kontrolle auf A8-Parkplatz

Die Fahnder holten den laut Navi aus den Niederlanden kommenden Pkw Nissan Qashqai am 11. Oktober 2019 gegen 11.30 Uhr von der Autobahn. Auf dem Parkplatz Eulenauer Filz bei Bad Feilnbach folgte die Kontrolle. Dabei fiel den Beamten eine Stelle unter dem Beifahrersitz auf, die auf ein professionelles Schmuggelversteck hindeutete.

In der Dienststelle nahmen sie den auf einen Bekannten des Serben zugelassenen Wagen auseinander und schalteten das Bayerische Landeskriminalamt ein. In einem mit Schrauben verschlossenen Hohlraum tauchten vier Pakete mit Kokain auf. Ein Sachverständiger konnte Fingerspuren des 36-Jährigen an dem Versteck nachweisen. Der Pkw wurde beschlagnahmt, der Serbe wanderte in Untersuchungshaft.

Der Barkeeper gab gestern „finanzielle Probleme“ als Motiv der Fahrt an. Er habe gar nicht fahren wollen, sei von den Hintermännern dazu gezwungen worden. Wegen Schulden sei er „mit dem Rücken an der Wand gestanden“.

Sein angeblicher gelegentlicher Kokainkonsum schlug sich nicht in einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nieder. Für eine Abhängigkeit von Kokain oder eine Hangtat gebe es keine Anhaltspunkte, somit keinen Grund für eine Unterbringung zum Entzug, konstatierte der psychiatrische Sachverständige Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee.

In den Plädoyers wie im Urteil hielten sich alle Prozessbeteiligten an den vereinbarten Strafrahmen zwischen fünf Jahren und drei Monaten oder fünf Jahren und neun Monaten im Fall eines Geständnisses. Staatsanwalt Markus Andrä ließ offen, ob das Rauschgift für Innsbruck, wie im Navi eingestellt, oder für Serbien bestimmt war. Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten sei angemessen, eine Unterbringung abzulehnen – auch wegen fehlender Erfolgsaussicht mangels Therapiebereitschaft des 36-Jährigen. Der Verteidiger, Andreas Leicher aus Rosenheim, ging in seinem Schlussantrag an den unteren Rand der Strafspanne, vor allem wegen des werthaltigen Geständnisses. Das Drogenversteck sei schnell zu erkennen gewesen. Sein Mandant habe die Fahrt nicht freiwillig gemacht. Im „letzten Wort“ entschuldigte sich der 36-Jährige, auch bei seiner Familie.

Vorsitzender Richter Erich Fuchs hob in der Urteilsbegründung heraus, der Angeklagte habe die Tat eingeräumt. Weitere Angaben zu den Hintergründen habe er nicht geleistet. Somit handle es sich um einen „ganz normalen Fall“. Der Angeklagte habe gewusst, was in dem Schmuggelversteck war. Davon zeugten auch seine Fingerabdrücke beziehungsweise DNA-Spuren.

„Enorme Menge“ wirkt sich negativ aus

Trotz Geständnis von hohem Wert hätte der Tatnachweis geführt werden können, betonte Fuchs weiter. Negativ zu berücksichtigen sei, dass Kokain eine gefährliche Droge sei, außerdem die enorme Menge, das Versteck, die kriminellen Strukturen, für die sich der 36-Jährige hergegeben habe. Die Frage einer Unterbringung habe die Kammer verneint.

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