Rosenheim – Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz beschlossen, wonach Gaffer an Unfallstellen härter bestraft werden sollen. Werden Unfallopfer fotografiert und gefilmt, gilt dies künftig als Straftat. Richard Schrank, Kreisbrandrat im Landkreis Rosenheim, begrüßt die Verschärfung. „Wir haben oft das Problem bei Einsätzen, bei denen viele Menschen im Umfeld sind“, sagt Schrank. Der Kreisbrandrat könne zwar nachvollziehen, dass man schaue, wenn etwas passiert ist. Das läge schließlich in der Natur des Menschen. Für solche, die Unfälle mit ihren Smartphones filmen, hat er jedoch kein Verständnis: „Das Leid des anderen als Showobjekt verkaufen, geht halt gar nicht.“
Gerade in den vergangenen Jahren hätten die Fälle zugenommen. Der Aufwand der Rettungskräfte wird dadurch größer, schließlich müssten die Opfer geschützt werden. Schrank erinnert sich an einen Fall, bei dem ein Mann in einem Gullydeckel etwas suchte und dabei von einem Auto erfasst wurde. „Wir mussten viel Energie verwenden, um einen Sichtschutz aufzubauen und den Rettungsdienst abzuschirmen, da der Unfall bei einem Einkaufszentrum passierte“, sagt Schrank.
Er selbst beobachtete einen Lkw-Fahrer, der das Geschehen mit seinem Smartphone filmte. Schrank ging mit einem Polizisten auf den Mann zu, das Video wurde noch vor Ort gelöscht. Künftig ist das Filmen in so einem Fall eine Straftat.
Die Feuerwehr verfügt über Sichtschutzwände, jedoch beschränken sie sich auf eher kleinere Exemplare. „Große Sichtschutzwände müssen meist in einem Anhänger transportiert werden und sind aufwendig beim Aufbau“, sagt Schrank. Außerdem sei dies streng genommen Sache der Autobahnmeisterei.
Auch die Polizei stellt fest, dass bei Einsätzen aller Art Menschen zum Smartphone greifen und filmen – nicht nur bei Unfällen. Laut Sprecher Martin Emig hat die Entwicklung immerhin auch den Vorteil von Fotos und Videos zur Verbrechensaufklärung. Eine Behinderung der Rettungskräfte zählt jedoch nicht dazu.Heidi Geyer