Rosenheim – Angriff auf Polizeibeamte, Körperverletzung, versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung – mit dieser ganzen Latte an Vorwürfen sahen sich jetzt eine 18-Jährige und ein 21-jähriger Rosenheimer vor dem Amtsgericht in Rosenheim konfrontiert. Doch die Zeugenaussage eines Polizisten bewahrte sie vor einer harten Strafe.
Mutter wählt
den Notruf
Weil sich ein 16-Jähriger betrunken hatte, geriet er am Tattag mit seiner Mutter so heftig in Streit, dass diese die Polizei rief. Doch der Jugendliche war seitens der Polizeibeamten nicht zu beruhigen und rastete schließlich so aus, dass sich die Einsatzkräfte dazu gezwungen sahen, ihn festzunehmen – was ihm bereits eine gerichtliche Strafe eingebracht hatte.
Mitgemischt hatten dabei aber auch die beiden jetzt Angeklagten, die laut Anklage dem 16-Jährigen zu Hilfe gekommen waren und sich gegen die Polizisten zur Wehr gesetzt haben sollen.
Der 21-Jährige, der derzeit aufgrund einer anderen Straftat eine Jugendhaft verbüßt, berichtete vor Gericht von bruchstückhafter Erinnerung, weil er sich damals in einem Drogenrausch befunden habe. Es sei durchaus möglich, dass er Beleidigungen gegen die Polizisten ausgestoßen habe. An Angriffe auf die Beamten könne er sich aber nicht erinnern. In seinem Zustand sei er dazu wahrscheinlich gar nicht in der Lage gewesen. Auch die junge Frau gestand ein, die Beamten damals in alkoholisiertem Zustand beleidigt zu haben. Es könne zudem sein, dass sie an einem Polizisten gezogen habe. Nach einem Rechtsgespräch standen für beide Jugendstrafen von über einem Jahr im Raum. Was sich allerdings schnell änderte, nachdem einer der Polizisten, der am Einsatz beteiligt gewesen war, in den Zeugenstand gerufen worden war.
„Beleidigungen
sind wohl gefallen“
Nein, von versuchter Gefangenenbefreiung habe keine Rede sein können, gab der Polizist zu Protokoll. Er habe auch keine Angriffe oder versuchte Körperverletzung wahrgenommen. „Grobe Beleidigungen sind wohl gefallen“, erinnerte sich der Zeuge, was er aber auf den Drogen- und Alkoholkonsum zurückgeführt habe. Der Beamte gab an, dass ihm das Verhalten der Angeklagten als „eher lästig als strafrechtlich relevant“ erschienen sei, weshalb er auch keinen Strafantrag gestellt habe.
So verblieben als strafbare Handlungen lediglich die Beleidigungen. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt, die Vorwürfe gegen den in Haft befindlichen 21-Jährigen einzustellen. Die 18-Jährige hingegen schilderte dem Gericht zunächst ihre derzeitige Lebenssituation. Bereits als Teenager versuchte sie nach eigenen Angaben Problemen mit verschiedensten Drogen Herr zu werden. Zwar sei sie inzwischen frei von Drogen, allerdings habe sie nach wie vor ein Alkoholproblem, das sie nicht selber in den Griff bekomme. Sie sei jedoch durchaus bereit, sich dabei helfen zu lassen und berichtete von einem Betreuer, der ihr sehr geholfen habe und dem sie sich gerne wieder anvertrauen würde.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete von schwierigen Entwicklungsverhältnissen und empfahl dem Gericht – neben einer vorerst straflosen Bewährungszeit – die von der Angeklagten selbst gewünschte Betreuung, einen Bewährungshelfer und acht Tage gemeinnütziger Arbeit neben einer Therapiemaßnahme.
Der Staatsanwalt war der Meinung, dass hier vielmehr „erzieherische Hilfen als Bestrafung“ nötig seien und unterstützte die Vorschläge des Jugendamtes, ebenso wie Verteidiger Hans Sachse. Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur schloss sich den Forderungen an. Wobei Kuchenbaur die 18-Jährige nachdrücklich darauf hinwies, dass sie im Falle des Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen umgehend wieder vor Gericht erscheinen müsse. Kuchenbaur: „Und dann geht es nur noch darum, wie lange Sie hinter Schloss und Riegel kommen.“