Traunstein/Bernau – Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge an einem 30-jährigen Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bernau schickte das Schwurgericht Traunstein gestern einen 49-jährigen Häftling für weitere fünf Jahre hinter Gitter. Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gelangte weder zu einer Notwehrlage des Täters noch zu einem versehentlichen Geschehen.
Das Opfer, der 30-jährige Kroate, war während einer Sportveranstaltung am 15. August 2019 noch auf dem Hofgelände verstorben. Grund für den Tod waren schwere Hirnverletzungen durch Faustschläge ins Gesicht oder durch einen Tritt auf den Kopf, den ihm der 49-Jährige zugefügt hatte (wir berichteten).
Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner hatte – wie die Familie des Opfers und deren Anwälte – vergangene Woche zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen „versuchten Totschlags“ und „Körperverletzung mit Todesfolge“ gefordert. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Die Verteidiger, Dr. Adam Ahmed und Dr. Timo Westermann, hatten auf eine Notwehrlage plädiert, eine etwa einjährige Strafe in Höhe der verbüßten Untersuchungshaft für ausreichend erachtet und Unterbringung zum Drogenentzug beantragt.
Zeugenaussagen
„unverschämt“
Im Urteil hob der Vorsitzende Richter heraus, wie schwierig es gewesen sei, den genauen Sachverhalt festzustellen. Mitgefangene hätten sehr unterschiedlich ausgesagt, damit weder dem Angeklagten noch dem Gericht geholfen: „Es war teils unverschämt, was die Leute uns geboten haben. Schließlich ging es nicht um eine harmlose Körperverletzung, sondern um den Tod eines Menschen.“
Vor der Tat lagen die beiden Häftlinge nach Worten von Erich Fuchs zum Sachverhalt schon längere Zeit in Streit. Die Hintergründe seien offengeblieben. Der 30-Jährige habe sich an dem Angeklagten rächen wollen: „Zellengenossen konnten ihn nicht davon abhalten. Alle wussten, dass es alsbald zu einer Auseinandersetzung kommen wird. Das Volleyballturnier auf dem Sportfeld bot die Gelegenheit. Dem Angeklagten war das auch bewusst.“ Das Gericht könne nicht ausschließen, dass der 30-Jährige zuerst zugeschlagen habe.
Fuchs betonte, der 49-Jährige habe „nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt“: „Aber er wollte den Geschädigten verletzen. Dass das zum Tod führen könnte, war dem Angeklagten bewusst.“
Verwirklicht habe der Täter eine „vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge“, so der Schwurgerichtsvorsitzende weiter in der Urteilsbegründung. Der Strafrahmen liege bei drei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten sei – trotz des behaupteten übermäßigen Konsums von Drogen und Medikamenten – nicht beeinträchtigt gewesen.
Bei den Strafzumessungsgründen hielt Fuchs dem Bulgaren sein Teilgeständnis zugute, einen gewissen Drogeneinfluss und die Entschuldigung bei der Mutter des Getöteten. „Das bringt der Mutter nicht den Sohn, der Schwester nicht den Bruder, dem kleinen Sohn nicht den Vater zurück“, so der Vorsitzende Richter. Negativ wirkten die Vorstrafen, die nicht durchgestandenen Bewährungen sowie die Neigung zu emotionalen Ausbrüchen.
Das Urteil wird nicht rechtskräftig. Verteidiger Dr. Adam Ahmed aus München kündigte noch im Gerichtssaal an, er werde dagegen in Revision zum Bundesgerichtshof ziehen.
Monika Kretzmer-Diepold