Traunstein/Bruckmühl – Riesenglück hatte ein damals 19-Jähriger, den ein 20-jähriger Pkw-Fahrer am 25. August 2018 nach einem Weinfest in Högling bei Bruckmühl überfahren und schwer verletzt auf der Straße liegengelassen hatte (wir berichteten). Das Opfer, das unter anderem einen Wirbelbruch erlitten hatte, überlebte. Den inzwischen 22-jährigen Täter verurteilte die Jugendkammer am Landgericht Traunstein vergangenes Jahr zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren. Der Bundesgerichtshof hob einen Tatkomplex aus der Entscheidung aber auf. Jetzt muss die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs als Jugendschutzkammer nochmals über Teilaspekte des Falles entscheiden. Der neuerliche Prozess beginnt am morgigen Dienstag, 14. Juli, und wird am Freitag, 17. Juli, ebenfalls um 9 Uhr fortgesetzt.
„Versuchter Mord
durch Unterlassen“
Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner wird wie im ersten Prozess die Anklage vertreten. Nachdem große Teile des Ersturteils bereits rechtskräftig sind, steht eine Frage im Mittelpunkt: Wie und mit welcher Strafe ist die Flucht des 22-Jährigen in jener Nacht zu werten?
Vor einem Jahr gelangte das Gericht zu „versuchtem Mord durch Unterlassen“ jeglicher Hilfeleistung an dem Schwerverletzten. Als Mordmerkmal hatte die Kammer eine Verdeckungsabsicht angenommen. Dies muss die Zweite Strafkammer jetzt insbesondere prüfen.
In jener Nacht hatte ein Zeuge der Polizei mitgeteilt, auf der Dorfstraße im Ortsteil Högling liege ein nicht ansprechbarer Schwerverletzter. Er sei offenbar von einem Auto erfasst und mitgeschleift worden. Wie sich im Krankenhaus zeigte, hatte der Mann aus dem Landkreis Ebersberg neben dem Bruch der Lendenwirbelsäule eine Lungenprellung sowie massive Armverletzungen samt Abriss einer Arterie. Wochenlanger Klinikaufenthalt und viele Operationen folgten.
Wütend auf
das Opfer?
Die Ermittlungen der Kripo Rosenheim führten zu dem Mann aus der Nähe von München, der seither fast ununterbrochen in Untersuchungshaft sitzt. Gemäß Anklage waren der Pkw-Fahrer und das spätere Opfer auf dem Höglinger Weinfest aneinandergeraten.
Aus Wut soll der Angeklagte den 19-Jährigen kurz danach mit dem Pkw angefahren und den auf der Straße Liegenden vor sich hergeschoben haben – um dann zu verschwinden. Am nächsten Tag meldete er der Polizei einen angeblich unerklärlichen Schaden an seinem Wagen. Nach anfänglichem Leugnen gab er zu, den Unfall-Pkw gelenkt zu haben. Monika Kretzmer-Diepold