Rosenheim – Radfahrer und Autofahrer mögen sich oft nicht: Das bewies jüngst ein Fall, als bei Brannenburg ein Radler einem Autofahrer nach einem Überholvorgang nachjagte und dessen Auto demolierte (wir berichteten). Auch rechtliches Halbwissen führt immer wieder zu Diskussionen. Die OVB-Heimatzeitungen haben bei Sprecher Martin Emig vom Polizeipräsidium Oberbayern-Süd nachgefragt, was für Radfahrer und Autofahrer wirklich gilt.
Müssen Radfahrer auf einem Radweg fahren, wenn es einen gibt?
Grundsätzlich müssen Radfahrer auf der Straße fahren. Ausnahmen bestehen, wenn ein Radweg oder ein gemeinsamer Geh- und Radweg durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet sind. In diesem Fall muss der Radfahrer diesen nutzen und darf nicht auf der Straße fahren. Auch nicht mit dem Rennrad. Außerdem müssen Radfahrer auf der rechten Seite beziehungsweise dem rechten Radweg fahren. In die Gegenrichtung zu fahren ist nur dann erlaubt, wenn es lediglich einen Radweg oder nur einen Geh- und Radweg gibt.
Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Rennradfahrern, E-Bikes und anderen Fahrradtypen?
Grundsätzlich unterscheidet die Straßenverkehrsordnung nicht zwischen den Radtypen. Mit einer Ausnahme: Pedelecs, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren, werden als Kraftfahrzeug behandelt. Insofern wirkt sich auch das „Frisieren“ von E-Bikes aus und kann sich auf die Versicherungspflicht und die Fahrerlaubnis auswirken.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht benachteiligt werden, dürfen Radfahrer auch nebeneinander auf der Straße fahren. Eine Behinderung ist „niederschwelliger“ als eine Gefährdung. Dazu zählen beispielsweise, wenn ein Autofahrer überholen möchte, an Engstellen oder wenn Gegenverkehr besteht.
Wie viel Abstand müssen Autofahrer neben und hinter Radfahrern einhalten?
Innerorts müssen Autos einen Abstand von 1,50 Metern sowie außerorts von zwei Metern zu Radfahrern einhalten. Und zwar seitlich, also beispielsweise bei einem Überholvorgang. Hinter Radfahrern wird der übliche Sicherheitsabstand verlangt. Hinter Autos und Radfahrern muss ein gleich langer Abstand gehalten werden. Überholt werden darf außerdem nur, wenn weder der Gegenverkehr noch der zu Überholende nicht gefährdet wird.
Gilt ein Tempolimit auch für Radfahrer?
Grundsätzlich gelten Verkehrszeichen auch für Radfahrer! Das bedeutet in einer Zone 30, dass auch Radfahrer bei entsprechendem Verkehrsschild die Höchstgeschwindigkeit einhalten müssen. Anders sieht es aus, wenn lediglich ein Ortsschild auf die Geschwindigkeit hinweist. In diesem Fall dürften Radfahrer sogar theoretisch mit einer höheren Geschwindigkeit als 50 km/h durch die Ortschaft fahren. Dies ist aber die einzige Ausnahme.
Existieren besondere Vorschriften für große Gruppen von Radfahrern?
Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. In diesem Fall dürfen sie nebeneinander und hintereinander fahren. Allerdings muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen Verbund handelt. Und sie müssen auch tatsächlich zusammen in einem Pulk fahren. Nicht erlaubt ist laut Polizeisprecher Martin Emig beispielsweise, wenn der Schnellste vorausfahre und sich die Gruppe dann bis zum langsamsten Fahrer auf der Straße ausdehnt.
Dürfen Radfahrer in großen Gruppen überhaupt nah beieinander fahren, beispielsweise beim Rennradtraining?
Ja. Allerdings nur, wenn sie niemanden behindern. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim nebeneinander Fahren.
Welche Überholverbote gelten für Autofahrer in Bezug auf Radfahrer?
Kein Verkehrsteilnehmer darf gefährdet oder behindert werden. Außerdem darf nur links überholt werden. Neu ist, dass nun auch Überholverbote für Zweiräder möglich sind. Speziell dazu hat der Gesetzgeber auch ein neues Verkehrsschild entworfen. Das kann beispielsweise bei Engstellen eingesetzt werden.
Gibt es Strecken abseits von Autobahnen und Schnellstraßen, die für Radfahrer gesperrt sind?
Ganz klar: Fußgängerzonen und Gehwege sind tabu. Ob es sich um einen Gehweg handelt, kann man schnell erkennen. Dort wo Radfahren erlaubt ist, weist ein entsprechendes Schild darauf hin. In Wald- und Naturschutzgebieten sollte man sich vorab informieren und auf den ausgeschilderten Wegen bleiben. Heidi Geyer