Grundstück wird nicht eingezogen

von Redaktion

Erneuter Prozess um Hausruine

Traunstein – Das ungepflegte Grundstück mit der Hausruine an der Salzburger Straße 3 in Traunstein sieht besseren Zeiten entgegen. Der frühere Eigentümer hat das Areal an eine Immobilienfirma verkauft, die sich notariell verpflichtet hat, im August umweltgefährdende Stoffe fachgerecht zu entsorgen. Und: Die drohende Einziehung des Grundstücks durch die Stadt Traunstein oder den Freistaat Bayern ist vom Tisch.

Die Dritte Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Heike Will beließ es jetzt auf Berufung sowohl des Ex-Eigentümers (50) und seines Bruders (53) als auch von Staatsanwältin Dr. Theresa Fraunhofer-Steinberger beim Ersturteil des Amtsgerichts von Ende Januar, annullierte aber den Einziehungspassus.

Das alte, seit 2005 nicht mehr bewohnte Haus war bei der Schneekatastrophe im Februar 2019 größenteils eingefallen. Dachtrümmer blockierten am 25. Februar 2019 die Bundesstraße B 304. Die 50 und 53 Jahre alten Brüder schlugen in den Tagen danach asbesthaltige Platten des stehengebliebenen Wetterschutzmantels unsachgemäß herunter.

Freiheitsstrafen auf Bewährung

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht beteuerten sie, keine Ahnung von gefährlichen Stoffen gehabt zu haben. Das Gericht verurteilte die Angeklagten dennoch zu Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise acht Monaten – jeweils ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung – wegen fahrlässigem beziehungsweise vorsätzlichem „unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen (wir berichteten). Weiter entschied das Gericht, die Einziehung des Grundstücks bleibe vorbehalten.

Der 50-jährige Angeklagte hatte das rund 100 Jahre alte kleine Haus im November 2007 samt 685 Quadratmeter Grund erworben. Der Plan, es herzurichten, scheiterte letztlich. 2018 musste er das Areal auf Weisung der Stadt aus Sicherheitsgründen einzäunen. Die Schneekatastrophe Anfang 2019 bedeutete den Anfang vom Ende.

Die Stadt Traunstein forderte, die Einsturzstelle müsse gesichert, die noch stehende Westwand – mit asbesthaltigen Platten – abgetragen werden. Wegen der Asbest-Gefahr müsse dies durch eine Fachfirma erfolgen, so die Stadt. Das hinderte den 53-jährigen Bruder nicht, eigenhändig Asbestplatten einfach von den Trägerlatten herunterzuschlagen. Weitere Arbeiten verbot das Gewerbeaufsichtsamt im Februar 2019.

Am Zustand hat sich bislang nichts geändert

Trotzdem wurde der 53-Jährige wieder bei Arbeiten auf dem Grundstück beobachtet. Kurz darauf ordnete das Landratsamt an, die asbesthaltigen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und Nachweise einzureichen, gefolgt von einem Bescheid im Juli 2018 auf vollständige Beseitigung der Gebäudereste. Bis heute hat sich an den Zuständen auf dem Grundstück jedoch überhaupt nichts geändert.

Auf diesem Sachstand verhandelte nun die Dritte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will. Nach einem Rechtsgespräch nahmen alle Beteiligten ihre Berufungen zurück. Die geänderten Eigentumsverhältnisse machten die vorbehaltene Einziehung überflüssig. Wie es mit dem Grundstück in Zukunft weitergeht, ist offen. In dem ersten Prozess wurde deutlich, dass das Staatliche Bauamt Traunstein Interesse hat, die Fläche für die Unterführung eines Radwegs zu nutzen. Monika Kretzmer-Diepold

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