Rosenheim/Feldkirchen-Wester- ham – Erneut wurde vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler der Leiter des Kredit-Risiko-Managements bei der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, Holger Harzig, als Zeuge befragt.
Hintergrund: Zwei Mitarbeitern der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling wirft die Staatsanwaltschaft vor, in 33 Fällen bewusst Kredite vergeben zu haben, die niemals zurückbezahlt werden konnten. Mittels einer Reihe von exemplarischen Fällen will das Gericht herausfinden, ob die beiden Angeklagten sich als Mitarbeiter des Geldinstituts der strafbaren Untreue schuldig gemacht haben oder ob es sich dabei um bloße Fahrlässigkeit gehandelt hat.
Es galt dabei mithilfe des Zeugens und Sachverständigen zu ermitteln, ob, wie sehr und warum die Regeln einer Bewertung des Kredit-Risikos von den Angeklagten vernachlässigt worden sind. Dazu führte der Vertreter der Sparkasse aus, dass es zwar eine computergestützte Bewertung von Kredit-Anträgen gäbe, diese aber keinesfalls das einzige Entscheidungskriterium sein könnte. Zwar gelte eine Ablehnung durch den Computer absolut. Jedoch auch bei einer Zulassung durch diesen, habe ein Kredit-Berater das Gesamtbild des Antragstellers und dessen Bonität zu hinterfragen.
Formale und
handwerkliche Fehler
Es seien bei den hier vorgestellten Krediten nicht nur „handwerkliche“ Fehler gemacht worden. Selbst formal hätten unter den dargestellten Bedingungen durch einen sachkundigen Mitarbeiter diese Kredite nicht vergeben werden dürfen. So seien „Konsumentenkredite“ zum Immobilienkauf oder Hausbau vergeben worden, was schon generell nicht die Grundlage solcher Kredite sei. Des Weiteren erklärte er, es seien Angaben zum Kapitaldienst – also zur Fähigkeit die fälligen Rückzahlungsraten zu bedienen – teilweise derart hanebüchen oder gänzlich fehlend gewesen, dass bei einer ordentlichen Abwicklung ein Kredit hätte nicht vergeben werden dürfen. Tatsächlich mussten alle genannten Kredite in Filialen in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham wegen fehlender Rückzahlung gekündigt werden. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft ein klar erkennbar strafbares Fehlverhalten. Die Verteidiger, Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier und Rechtsanwalt Friedrich Schweikert, waren bemüht, die Ursachen dieser missglückten Kredit-Vergaben in den unrichtigen und/oder betrügerischen Angaben der Antragsteller zu verorten. Ihre Mandanten seien machtlos gegen betrügerische Absichten. Es sei durch diese auch wohl kaum leistbar, derlei Falschangaben zu verifizieren. Dazu attackierten sie den Sparkassen-Vertreter insoweit, als sie ihn als bloßen Kontrolleur, fernab der realen Geschäftsabläufe, darzustellen suchten. Weshalb Richter Fiedler zur Beruhigung der Gemüter eine Unterbrechungspause anordnete.
Anschließend erklärte der Zeuge, dass die rechtliche Wertung nicht ihm, sondern dem Gericht obliege. Auch könne er die Einschätzung der Kreditwürdigkeit durch andere Banken nicht kommentieren. Die Verhandlung wird am Dienstag, 11. August, fortgesetzt.Theo Auer