Haft für Auftragseinbruch

von Redaktion

Zahnarztpraxis leergeräumt: Ukrainer (32) verurteilt

Traunstein/Stephanskirchen – Eine böse Überraschung erlebte ein Zahnarzt in Stephanskirchen vor vier Jahren. Gerätschaften im Wert von rund 200000 Euro – von der Lichthärtelampe über Operationsbesteck bis zu Motoren und Schläuchen für verschiedene Zahnbehandlungen – waren über Nacht aus seiner Praxis verschwunden. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verhängte gegen einen der Täter, einen 32-jährigen Ukrainer, gestern eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Komplette
Ausstattung gestohlen

Zusammen mit einem Landsmann, der ein Türschloss aufbohrte, war der Angeklagte in der Nacht zum 21. Juli 2016 in die Praxis gelangt. Die zwei Ukrainer nahmen nahezu die komplette Ausstattung der Gemeinschaftspraxis mit, darunter auch Geräte zur Wurzelbehandlung, für Bohrungen und Zahnreinigungen, einen CAD-Scanner, ein Lasergerät und eine Lupenbrille. Sogar die 20 Euro aus der Kaffeekasse ließen sie mitgehen. Nur eine größere Maschine war den Tätern zu schwer. Die Männer schafften die komplette Beute im Wert von rund 200000 Euro mit einem Auto direkt in die Ukraine.

Etwa zwei Stunden lang zogen sich gestern Rechtsgespräche zwischen den Prozessbeteiligten hin, letztlich ohne Ergebnis. Anschließend erklärte Verteidigerin Assia Lewin aus Berlin, ihr Mandant habe die Tat zusammen mit einem 55-Jährigen aus seinem Heimatort begangen – allerdings nicht in Eigeninitiative.

Der 32-Jährige berichtete von einem „Auftraggeber in der Ukraine“, der dort „Kontakte zu Ärzten“ habe. Dieser Mann habe sie nach Stephanskirchen geschickt – mit genauen Anweisungen, was alles aus der Praxis geholt werden sollte.

Im Internet, speziell auf der Homepage einer Fachfirma, habe man gecheckt, welche Gerätschaften für eine Praxis erforderlich sind. Ob jemand die Praxisausstattung in Stephanskirchen vorher ausgekundschaftet habe, wisse er nicht, meinte der Angeklagte auf die Frage von Aßbichler.

Zum Motiv des 32-Jährigen erläuterte die Verteidigerin, der Kinderwunsch des Angeklagten und seiner Ehefrau sei lange nicht in Erfüllung gegangen. Der „Auftraggeber“ habe ihm das Geld für eine Behandlung bei einem Frauenarzt in Kiew, etwa 8000 bis 10000 Euro, vorgestreckt. Danach habe es mit der Schwangerschaft geklappt, so der Vater. Später habe der Leihgeber im Gegenzug auf einen „Gefallen“ in Form der Diebesfahrt nach Oberbayern gepocht, die Schulden erlassen und dazu noch 1000 Euro gezahlt.

Aus den Ermittlungen der Kripo Rosenheim schilderte der Polizeisachbearbeiter, zeitweise hätten sich Einbruchdiebstähle bei Zahnärzten und in Dentallaboren in Deutschland und angrenzenden Ländern wie Tschechien und Österreich gehäuft: „Wir dachten, da muss ein System dahinter stecken.“ Die Taten hätten professionell und qualifiziert gewirkt.

In diesem Zusammenhang sei man in Tschechien auf den 32-jährigen Ukrainer mit mehreren Alias-Namen und Wohnadressen gestoßen. Von ihm konnten in Stephanskirchen DNA-Spuren sichergestellt werden. Der Angeklagte wurde im Herbst 2018 in Tschechien festgenommen, saß aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Rosenheim in Auslieferungshaft und wurde im Oktober 2019 nach Bayern überstellt.

Der mutmaßliche 55-jährige Mittäter sitzt mittlerweile ebenfalls in Haft. Er hatte den Diebstahl in Stephanskirchen vor einem Ermittlungsrichter nach Worten der Vorsitzenden Richterin gestanden. Das – wenn auch späte – Geständnis und die Bereitschaft, sein Leben zu ändern, hielt Staatsanwalt Felix Ziemer dem 32-Jährigen im Plädoyer zugute und plädierte auf eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Strafschärfend seien unter anderem der hohe Schaden und die kriminelle Energie. Im „letzten Wort“ beteuerte der 32-Jährige, er bereue die Tat zutiefst.

Angeklagter leistet Aufklärungshilfe

Im Urteil, das im Schuldspruch auf gemeinschaftlichen Diebstahl lautete, unterstrich die Vorsitzende Richterin, das Geständnis sei frei und werthaltig gewesen. Die Beweislage sei eigentlich noch nicht abgeschlossen gewesen. Ohne Geständnis hätten weitere Untersuchungen gemacht werden müssen. Darüber hinaus habe der 32-Jährige Aufklärungshilfe geleistet. Er befinde sich seit langer Zeit in Haft. Coronabedingt und ob seiner kleinen Kinder sei die Haftempfindlichkeit hoch. Negativ wirkten jedoch der hohe Schaden und die lang geplante Tat, ein „Auftragseinbruch“.

Artikel 9 von 11