Rosenheim – Bei Starkregen ist es schnell passiert: Der Keller steht unter Wasser. Fragen über Fragen für die Betroffenen, allen voran: Wer kommt für meinen Schaden auf? Experten der Verbraucherzentrale Bayern und des Wasserwirtschaftsamts erklären, was Bürger beim Versicherungsschutz gegen Hochwasser beachten müssen.
„Über eine normale Gebäudeversicherung werden die meisten leer ausgehen“, warnt Sascha Straub, Referatsleiter für Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Bayern. „Viele Wohngebäudeversicherungen umfassen keinen Hochwasserschutz.“ Deshalb sei es wichtig, eine sogenannte Elementarversicherung abzuschließen. Sie greife im Falle einer Überschwemmung. Deshalb immer den bestehenden Vertrag überprüfen, rät Straub.
Versicherungen:
Angebote vergleichen
Zum einen gebe es nun die Möglichkeit, das Gebäude gegen Hochwasserschäden zu versichern. Die Kosten der Zusatzversicherung seien abhängig von der Wohnlage und dem Hochwasserrisiko. Ein Vergleich der Angebote lohne sich dennoch. Die gute Nachricht für Mieter: Die Schäden an Haus oder Wohnung übernimmt der Hauseigentümer. Mit einer separaten Hausratversicherung ließen sich zusätzlich bewegliche Gegenstände wie Schränke oder der Grill im Garten schützen. „Am besten rechnet der Versicherungsnehmer durch, ob sich die Versicherung lohnt.“ Meistens lägen die einmaligen Anschaffungskosten der Möbel deutlich unter den laufenden Monatsbeiträgen.
Die Überflutung der vergangenen Tage führte zu Chaos auf den Straßen (wir berichteten). Bei Schäden an Autos griffen die Voll- und Teilkaskoversicherungen, so Straub. Eine reguläre Haftpflicht reiche nicht aus.
Doch wenn der Ernstfall eintritt, ist schnelles Handeln angesagt. Wertvolle Gegenstände raus dem Keller, dann Schaden begrenzen und Wasser abpumpen. „Nehmen Sie unbedingt mit der Versicherung Kontakt auf, und melden Sie Ihren Schaden“, sagt Straub. Die Versicherung stimme weiter ab, was zu tun ist.
Erst dann sollten Handwerker gerufen werden, andernfalls bleibe man auf diesen Kosten sitzen. „Dokumentieren und fotografieren Sie die Schäden.“ Auch Rechnungen sollten Verbraucher aufbewahren. Die Versicherung überprüfe im Anschluss, ob nicht ein Anstieg des Grundwassers die Schäden ausgelöst hat. Denn: Grundwasserschäden deckt die Versicherung nicht ab. „Laut Baurecht liegt in diesem Fall nämlich ein Baumangel vor“, so Straub. Hochwasserangepasste Bauweise ist hier das Stichwort, weiß Paul Geisenhofer, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim. „Die Stadt baut Hochwasserschutzanlagen wie die Deiche an der Mangfall oder die Hochwassermauer in Kolbermoor.“ Damit schaffe der Staat einen soliden Grundschutz – „solide, aber nicht absolut. Das Wasser kann immer noch über die Deiche treten“. Deshalb müssten die Bewohner in ihren Häusern selbst vorsorgen. Meist trete Wasser über Lichtschächte in den Keller ein.
Wasserdichte
Wannen im Keller
Hier helfe vor allem eins: Eine wasserdichte Wanne im Untergeschoss. Zusätzlich ließe sich der Fußboden im Erdgeschoss etwa 20 Zentimeter über das Gebäude legen. Bis zu diesem Sockel werde der Keller hochgezogen. Undurchlässige Kellerfenster hindern das Wasser am Eintreten. Geisenhofer rät: „Wichtige Versorgungseinrichtungen wie Zähler- oder Sicherungskästen müssen nicht im Keller sein.“ In überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollten die Bewohner außerdem keine Ölheizungen verbauen. Auch das Material spielt eine große Rolle: Ein Fließenboden etwa sei wasserresistenter als ein Holzparkett. Architekten informierten Interessenten über die verschiedenen Bauweisen. „Ich empfehle aber, bei der Suche nach Referenzen zu fragen“, betont Geisenhofer.