Traunstein/Grassau – Was einen 35-jährigen, zehnfach vorbestraften Grassauer zu mehreren Körperverletzungsstraftaten getrieben hat, wurde vor dem Gericht in Traunstein letztlich nicht ganz klar. Jedoch war bei allen Aggressionsdelikten Alkohol im Spiel. Das Schöffengericht mit Vorsitzendem Thilo Schmidt verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Einen Teil der Vorwürfe aus insgesamt vier Anklageschriften stellte das Gericht auf Antrag von Staatsanwältin Ulrike Lechner ein. Übrig blieben zwei vorsätzliche und drei gefährliche Körperverletzungen sowie eine Beleidigung.
Die schwerwiegendsten Vorwürfe galten einem Treffen am Nachmittag des 25. Januar in Grassau mit zwei 16 und 15 Jahre alten Jugendlichen. Der 35-Jährige und ein Bekannter gingen auf einen von Freunden begleiteten 16-Jährigen los, versetzten ihm einen Kniestoß gegen den Körper, Tritte sowie Schläge mit einer 65 Zentimeter langen Zaunlatte. Während ein anderer den 16-Jährigen misshandelte, hielt der Angeklagte den Geschädigten fest. Der Jugendliche trug eine Gehirnerschütterung, eine Nasenfraktur, einen brillenförmigen Bluterguss an einem Auge und Prellungen davon. Danach attackierten die Angreifer die 15-Jährige, rissen sie an den Haaren, traten, schlugen und bespuckten sie.
In einem WhatsApp-Chat beleidigte der 35-Jährige das Mädchen zusätzlich noch mit üblen Ausdrücken. Die dritte als gefährliche Körperverletzung eingestufte Tat war ein Pfefferspray-Angriff ins Gesicht eines Mannes am Abend des 1. April in Grassau. Hinzu kamen im Urteil noch zwei vorsätzliche Körperverletzungen, darunter ein Schlag auf die Nase eines Geschädigten.
Staatsanwältin Lechner plädierte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, während der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, eine Strafe im Bereich von unter zwei Jahren für ausreichend hielt. Das Schöffengericht schickte den 35-Jährigen, der zu den Tatzeitpunkten unter offener Bewährung stand, ein weiteres Mal ins Gefängnis.kd