Rosenheim – Diese Partys werden teuer: Bei einem Verstoß gegen die geltenden Corona-Auflagen kann ein Bußgeld von 150 Euro drohen. Die zuständigen Behörden in Stadt und Landkreis Rosenheim befassen sich derzeit mit den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Seit Beginn der Corona-Pandemie habe das Landratsamt Rosenheim 481 Ordnungswidrigkeiten im gesamten Landkreis verzeichnet, erklärt Pressesprecher Michael Fischer auf Nachfrage unserer Zeitung. Sogar 536 Bußgeldbescheide erließ die Stadt Rosenheim in den vergangenen Monaten. Die überwiegende Zahl der dortigen Fälle betreffe die Nichteinhaltung des Mindestabstandes, nur sehr wenige Menschen hätten gegen die Maskenpflicht verstoßen.
„Heute wären einige Verstöße schon keine Ordnungswidrigkeiten mehr“, weiß Pressesprecher Fischer. Denn zu unterschiedlichen Zeiten galten jeweils verschiedene Corona-Auflagen – „verfallen sind die Verstöße natürlich nicht.“ Fischer betont: „Es gibt noch mehrere Hundert Ordnungswidrigkeiten, die noch bearbeitet werden müssen.“ Meistens hätten im Landkreis die Menschen die Abstandsregeln nicht eingehalten oder in der Öffentlichkeit keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Vereinzelt hätten sich Bürger zum Feiern getroffen oder die Ausgangsbeschränkungen missachtet.
150 Euro Strafe drohe im Regelfall den Bürgern: Diese müsse beispielsweise eine Person zahlen, die zu einer privaten Feier eingeladen wurde und nicht dem eigenen Haushalt angehörte. Bei Wiederholungstätern erhöhe sich das Bußgeld. Noch gebe es zahlreiche Einsprüche der Betroffenen. Einige fühlten sich ungerecht behandelt, behaupteten, die Polizisten hätten sie angeblich nicht ordnungsgemäß ermahnt.
Diese Fälle finden sich vor dem Amtsgericht Rosenheim wieder: Pressesprecherin Julia Haager berichtet: „Jeder unserer Strafrichter hat eine Handvoll Fälle.“ Bei den Ordnungswidrigkeiten handele es sich allerdings um Einzelfälle von ganz normalen Bürgern, die sich getroffen haben, um etwa Fußball zu spielen. Derzeit bearbeite das Amtsgericht noch überwiegend Fälle „aus der Anfangszeit“, als der Freistaat die ersten Corona-Auflagen verkündete. „Die Zahl wird sicher noch ansteigen, wenn die Betrugsverfahren rund um das Corona-Hilfspaket beginnen“, so die Einschätzung der Richterin. Doch diese schwerwiegenden Fälle benötigten meist einen größeren Ermittlungsaufwand.
Zuständig für solche Verfahren ist die Staatsanwaltschaft München II. „Mindestens 20 Fälle des Subventionsbetrugs sind von Stadt und Landkreis Rosenheim aus begangen worden“, teilte Pressesprecherin Andrea Mayer mit. In einem erwähnenswerten Fall gab der Beschuldigte als Empfängerkonto das seines minderjährigen Sohnes an.Anna Hausmann