Zeuge will sich nicht selbst belasten

von Redaktion

Prozess um Kreditbetrug gegen zwei Sparkassen-Mitarbeiter in Rosenheim fortgesetzt

Feldkirchen-Westerham/Rosenheim – Im Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Sparkasse Bad Aibling-Rosenheim, die laut Anklage in 33 Fällen bewusst Kredite vergeben haben sollen, obwohl ersichtlich gewesen sein soll, dass diese nie zurückgezahlt werden können (wir berichteten), hatte sich das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler am jüngsten Verhandlungstag wertvolle Aussagen von Zeugen erhofft. Doch daraus wurde letztlich nichts.

Gegen etliche der Kreditkunden in der Affäre bei den Sparkassen-Filialen in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham aus den Jahren 2016 und 2017 (wir berichteten) war bereits wegen Kreditbetrugs Anklage erhoben worden.

Ein Knackpunkt bei den Verfahren war die Beteiligung eines türkischen „Vermittlers“, der für die zumeist ausländischen Antragsteller sowohl als Berater, als auch als Dolmetscher fungierte. In zwei der Verfahren wegen Kreditbetrugs wurden die Angeklagten freigesprochen, weil sie nach Einschätzung des Gerichts größtenteils gar nicht verstanden hatten, welche Auskünfte von ihnen gefordert wurden und was sie letztlich unterschrieben hatten. Einer der säumigen Zahler wurde allerdings schuldig gesprochen, weil man ihm nachweisen konnte, dass er zur Krediterlangung wissentlich falsche Angaben gemacht hatte – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Kreditnehmer, die das Gericht jetzt zum Prozesstermin geladen hatte, konnten allerdings nichts Erhellendes zur Wahrheitsfindung beisteuern. Der erste Zeuge berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihm erlaubt, keine Angaben zu machen, sofern er sich möglicherweise selber belastet. Die anderen waren erst gar nicht in den Zeugenstand getreten.

So wurden vor Gericht die polizeilichen Vernehmungen – soweit vorhanden – verlesen, die aber auch keine neuen Erkenntnisse brachten. Ein früherer Geschäftsstellenleiter in Vagen kannte zwar den „türkischen Vermittler“ und hatte mit diesem im Vorfeld auch zu tun. Er war aber nach eigenen Angaben bereits vor den Vorgängen von der Sparkasse in ein anderes Unternehmen gewechselt.

Der 55 Jahre alte angeklagte Sparkassen-Mitarbeiter beklagte während der Verhandlung, dass bei dem vorhergegangenen Termin der Leiter des Kreditmanagements zwar die abgeschriebenen Kredite vermeldet habe, nicht aber davon gesprochen habe, dass neun der Kredite, die Bestandteil des Verfahrens sind, korrekt abgewickelt worden seien beziehungsweise nach wie vor ordnungsgemäß bedient würden.

Am kommenden Dienstag, 18. August, wird das Verfahren mit den Aussagen zweier weiterer Angeklagter, deren Verfahren im September am Landgericht Traunstein beginnt, fortgesetzt. Ihnen wird ein weit höherer Schaden und eine weit größere Fallzahl zum Vorwurf gemacht. Theo Auer

Artikel 11 von 11