Rosenheim – Befreiung von der Maskenpflicht? Und die erteilt vom Bundesgesundheitsministerium? Die Verkäuferin einer Bäckerei witterte Ungemach, als am Montag ein Rosenheimer (56) ohne Maske das Geschäft betrat, sich trotz Aufforderung weigerte, eine Schutzmaske aufzuziehen und seinen Verstoß mit einem angeblich hoch offiziellen Schreiben begründete.
Eine herbeigerufene Polizeistreife klärte den Spuk auf. Sie nahm die Anzeige der Bäckerei wegen Hausfriedensbruch entgegen, erteilte dem 56-Jährigen einen Platzverweis und prüft derzeit, ob der Mann ein gültiges Attest besitzt. Andernfalls wird die Polizei auch wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz Anzeige erstatten. „Da wären dann eventuell die obligatorischen 150 Euro fällig“, sagt Stefan Sonntag, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.
Beamte kontrollieren
im Nahverkehr
Das angebliche Ministeriumsschreiben führte falsche Behauptungen zur Rechtslage auf. Geschäftsinhaber und Angestellte, aber auch Ordnungsbehörden und die Polizei hätten demzufolge kein Recht, die Vorlage von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht zu verlangen. Das Hausrecht des Ladeninhabers habe in solchen Fällen keine Gültigkeit. Vielmehr könne ein Kunde sogar Strafanzeige gegen die Verkäuferinnen erstatten, wenn diese ihn „widerrechtlich“ zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufforderten.
Das Schreiben ist kein Einzelfall. Derartige Vorlagen kursierten im Internet, sagt Sonntag. Die Polizei spricht von Fake News zur Maskenpflicht und mahnt zur Einhaltung der Corona-Regeln.
Gestern kontrollierte die Polizei an zahlreichen Schauplätzen im gesamten Freistaat die Einhaltung der Corona-Regeln im Öffentlichen Personennahverkehr. Tendenz laut Stefan Sonntag: „Die meisten Menschen halten sich an die Regeln.“ Was sie auch in Bus und Bahn weiterhin tun sollten: Schaffner und Busfahrer sind angewiesen, Maskenverweigerer des Fahrzeugs zu verweisen. Auch, wenn sie ein Schreiben des Kaisers von China vorzeigen. we