Traunstein/Rosenheim – Zwölf Kilogramm Kokain mit einem Marktwert von etwa einer Million Euro entdeckten Polizeibeamte in einem Profi-Versteck unter der Rückbank eines VW Passat. Schleierfahnder hatten den Wagen auf der A8 München-Salzburg bei Wasserwiesen im Gemeindegebiet von Raubling aus dem Verkehr gezogen. Der 53-jährige Fahrer musste sich jetzt zum zweiten Mal vor dem Landgericht Traunstein wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe zum Handeltreiben verantworten.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil vom November 2019 auf Revision des Angeklagten zwar im Schuldspruch bestätigt, aber hinsichtlich der vom Erstgericht verhängten Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Der BGH gab insbesondere mit, ein „minderschwerer Fall“ sei zu prüfen.
Unverschnittenes Rauschgift
Die Sechste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler bezog jetzt alle denkbaren Aspekte mit ein und verneinte letztlich einen „minderschweren Fall“, auf den der Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, plädiert hatte.
Laut Anklage von Staatsanwältin Linda Arnotfalvy hatte der 53-Jährige das nahezu unverschnittene Rauschgift aus Belgien oder Holland geholt und über einen unbekannten Grenzübergang in die Bundesrepublik gebracht. Gegen 1.50 Uhr nachts am 24. Februar 2019 war den Rosenheimer Schleierfahndern der Pkw mit italienischem Kennzeichen aufgefallen.
Nach dem Anhalten wirkte der Fahrer verdächtig nervös. Ermittler nahmen den Wagen genauer unter die Lupe. Dabei kam unter dem Rücksitz eine Filzmatte zu Tage, die mittels einer Heißklebepistole befestigt worden war. Darunter war das Kokain verstaut. Der inzwischen 53-Jährige wanderte damals sofort in Untersuchungshaft, das Rauschgift landete in der Asservatenkammer.
Der weitgehend geständige Angeklagte behauptete jetzt, der Pkw sei ihm in Saarbücken vor die Tür gestellt worden. Er habe von Kokain gewusst, aber an nur etwa ein Kilogramm gedacht. Der Kurierlohn habe 2000 Euro betragen. Das Geld habe er dringend gebraucht, um seine Tochter besuchen zu können. Deshalb habe er sich breitschlagen lassen. Zu Hinterleuten konnte er angeblich nichts sagen.
Keine Angaben
zum Autobesitzer
Wem der Wagen eigentlich gehörte, war nicht zu klären, berichtete ein Zeuge vom Zollfahndungsamt München. Der Hohlraum unter der Rücksitzbank sei nicht bauartbedingt gewesen. Auf dem im Pkw aufgefundenen Handy soll eine App automatisch alle Daten gelöscht gehabt.
Verteidiger Dr. Markus Frank als Revisionsführer betonte, sein Mandant habe „unbeholfen und dilettantisch“ gehandelt, habe weder das Kokain noch das Versteck jemals gesehen. Mittlerweile sitze der 53-Jährige seit eineinhalb Jahren in U-Haft. Gesundheitlich sei er angeschlagen und haftempfindlich, noch dazu in Corona-Zeiten.
Sein Tatbeitrag sei „völlig untergeordnet“ gewesen: „Man hat einen Amateur angeworben, um etwas abzuholen. Es war eine reine Fahrertätigkeit.“ Wegen eines minderschweren Falles mit einer Maximalstrafe von fünf Jahren solle die Freiheitsstrafe nicht über vier Jahren liegen.
Staatsanwältin Andrea Litzlbauer plädierte gestern auf eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Die vom Verteidiger genannten Umstände seien zu berücksichtigen. Die Anklägerin wörtlich: „Dennoch stelle ich die Frage, ob der Angeklagte wirklich so unbescholten ist.“ Er sei angeblich von Fremden angesprochen worden. Das Versteck sei aufwendig und wohl nicht nur für eine Fahrt gedacht gewesen. Das Kokain habe einen „immensen Wert“ besessen.
In Italien sei der 53-Jährige verdächtig, Teil einer kriminellen Kokainhandelsbande zu sein. Zudem habe man ihm zwölf Kilogramm Kokain anvertraut. Das Fazit von Frau Litzlbauer: „Ein minderschwerer Fall verbietet sich.“
Dem schloss sich die Sechste Strafkammer im Urteil an. Es gebe Aspekte für einen minderschweren Fall. Dagegen spreche die enorme Menge – „das 2169-fache der nicht geringen Menge“ und der Millionenwert. Das Kokain sei rein gewesen: „Man hätte daraus sehr viele gefährliche Konsumeinheiten machen können.“
Droge mit hohem Suchtpotenzial
Kokain sei eine harte Droge mit hohem Suchtpotenzial. Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sprach von einer „professionellen Gruppierung“. Das Fahrzeug sei mit großem Aufwand und Raffinesse für den Transport von Rauschgift umgebaut worden. Darauf deuteten nach Einschätzung Aßbichlers auch die gelöschten Handydaten hin. Monika Kretzmer-Diepold