Traunstein/Bad Feilnbach – Wegen einer Drogenkurierfahrt mit etwa 8,8 Kilogramm Kokain im Auto musste sich ein 49 Jahre alter Kaufmann aus Nordmazedonien vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein verantworten. Der Angeklagte hatte bei einer Polizeikontrolle am 3. November 2019 auf der A8 nahe Bad Feilnbach in Hohlräumen seines Autos insgesamt 14 Pakete Kokain mit einem Marktwert von rund 2,4 Millionen Euro an Bord, die er nach Salzburg hätte bringen sollen. Der Mann hatte bei einem Bekannten in Nordmazedonien mehrere Tausend Euro Schulden.
Der Gläubiger drängte auf Rückzahlung, wollte sie im Gegenzug für eine Kurierfahrt von Holland nach Salzburg erlassen. Der 49-Jährige startete Ende Oktober 2019 mit seinem Auto von zu Hause aus. Der nicht bekannt gewordene Auftraggeber lotste ihn zu einem Autohaus im niederländischen Arnheim. Dort erfolgte der Einbau der Kokainpäckchen in professionelle Schmuggelverstecke, etwa in der sogenannten A-Säule des Wagens.
Am 3.November 2019, gegen 15.40 Uhr, fiel das Auto mit mazedonischem Kennzeichen Schleierfahndern auf der Autobahn A8 Richtung Salzburg auf. Auf dem Parkplatz Eulenauer Filz registrierte eine Beamtin eine Stelle an der A-Säule, die ihr wegen einer Klebestelle auffällig vorkam. Eine genaue Untersuchung brachte die 14 Päckchen Kokain zum Vorschein.
Einbau in
Schmugglerverstecke
Staatsanwältin Andrea Litzlbauer plädierte auf neun Jahre Gefängnis. Strafmindernd zu werten sei das Geständnis. Die Drogen seien nicht auf den Markt gelangt. Auch die Drogen- und Alkoholprobleme des 49-Jährigen könnten positiv angerechnet werden. Dem stehe entgegen: „Die 8,8 Kilogramm waren fast reines Kokain.“ In üblicher Weise aufgestreckt hätten sie einen Marktwert von etwa 2,4 Millionen Euro gehabt. Die Voraussetzungen für Unterbringung in einer Entziehungsanstalt seien grundsätzlich erfüllt. Sie zweifle jedoch an einem Therapieerfolg, hob die Staatsanwältin heraus. Eine Unterbringung sei zu verneinen. Für eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie Unterbringung zum Entzug trat Verteidiger Dr. Kai Wagler aus München ein: „Mir ist völlig wurscht, wo der Angeklagte ansässig ist. Wichtig ist, dass er behandelt wird.“
Dem stimmte das Gericht nicht zu. Der Vorsitzende Richter erläuterte, Kernfrage einer Unterbringung sei die Erfolgsaussicht. Bisher sei der 49-Jährige der deutschen Sprache kaum mächtig. Zu einer Therapie gehörten auch Lockerungsstufen wie probeweisem Ausgang. Das bedürfe jedoch sozialer Kontakte. Auch die zwingend erforderliche Überwachung in der Bewährungszeit sei nicht möglich. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der Schuldspruch lautete unerlaubte Einfuhr von und Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen, beides in nicht geringer Menge.